Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 35.— 
  
  
(Nr. 2027.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 20. September 1845., betreffend die Strafe 
der Kassation gegen Beamte, welche wegen eines von Mangel an ehr- 
liebender Gesinnung zeugenden Verbrechens verurtheilt werden. 
ur Beseitigung der, über die Anwendung der W. 338., 339. und 303. 
Theil II. Titel 20. des Allgemeinen Landrechts entsiandenen Zweifel, erkläre 
Ich hierdurch, auf den Bericht des Staatsministeriums vom 5. d. M., daß 
in allen Fallen, in denen ein Beamter wegen eines von Mangel an ehr- 
liebender Gesinnung zeugenden Verbrechens verurtheilt wird, gegen denselben 
stets zugleich auf Kassation erkannt werden muß, die Strafe mag als die 
ordentliche oder als eine außerordentliche ausgesprochen werden, in einer Frei- 
heitsstrafe oder in Geldbuße bestehen. — Diese Bestimmung ist durch die Ge- 
setzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 20. September 1845. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Jahrgang 19845. (Nr. 2027— 2628.) *96 
Ausgegeben zu Berlin den 10. November 1845.
	        
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