Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Sachregister. 625 
— Gegenprobe bei zweifelhaften Abstim- 
mungen. § 57 
— Geheime Sitzungen des Hauses. 8 33. 
— Generaldiskussion. 8 46. 
— Gesammtvorstand. Welche Personen 
dazu gehören. §8 11. 
— ist vor Bestellung des Bibliothekkura- 
toriums zu hören. 8§ 9. 
— Geschäftsordnung. Wahl einer Kom- 
mission für solche. 
— Anträge auf girn der Geschäfts- 
ordnung. § 
— Redner, welche ur Geschäftsordnung 
sprechen wollen, dürfen sofortige Zu- 
lassung zum Worte verlangen. 8 43. 
— Gesetzesvorlagen der Staatsregierung 
und des Abgeordnetenhauses werden 
vom Präsidenten zum Druck und zur 
Vertheilung befördert. § 14. 
— geschäftliche Behandlung derselben. § 14. 
— über dieselben findet zuerst Generaldis- 
kussion § 46, dann Spezialdiskussion 
§ 47 ntatt 
— über dieselben kann nicht jur Tagesord- 
nung übergegangen werden. § 77 
— der Staatsregierung, die a bgelehmt wur- 
den, gehen an diese zurück. § 79. 
— die von dem Abgeordnetenhause einge- 
gangen sind, gehen an dieses zurück, 
wenn sie nur unter Abänderungen 
angenommen sind. 8 
— werden der Staatsregierung übersandt, 
wenn sie unverändert angenommen 
sind, und wird dem Abgeordnen ause 
davon Mittheilung gemacht. 8 
— Handels- und grsepran nes. 
heiten. Wahl einer Kommission für 
dieselben. § 15. 
— Herrenhaus. Zusammentritt. § 1. 
— Beschlußfähigkeit u. Konstituirung. 82. 
— Legitimationsprüfung der Mitglieder 
desselben. § 69. 
— Zählung. § 34. 
— Interpellationen. Einbringung, Be- 
andlung und Besprechung derselben. 
— guͤh angelegenheiten. Wahl einer 
Kommission für solche. 8 16. 
— Kommissionen. Wahl derselben in den 
Abtheilungen. §8 13. 
— Fachkommissionen und besondere Kom- 
missionen. § 15. 
— Matrikelkommission. 8 69. 
— Staatsschuldenkommission. 8 73. 
— Statistische Zentralkommission. § 73. 
— Adreßkommission. § 75. 
— Zahl der Mitglieder derselben im Allge- 
meinen, Konstituirung, Beschlußfähig- 
keit. 16. 
— Ersatzwahlen für behinderte Kommissions- 
mitglieder. 8 17. 
Schwarp, Preußische Verfassungsurkunde. 
  
  
— Abstimmung in den Kommissionen, Pro- 
tokolle über die Verhandlungen, An- 
träge auf Aufpebung beziehungeneis 
Abänderung früherer Kommissions- 
beschlüsse, Formel der Kommissions- 
vor chläge. 8 18. 
— Befugnisse in den hammisstongütznger 
Seitens: der Präsidenten 8 
Staatsminister und ihrer Vertreter, 
der Mitglieder des Hauses und des 
Antragstellers. 8 19. 
— Wahl des Berichter tatters, Inhalt der 
Berichte, schriftliche und münd iche Be- 
richterstattung. § 20. 
— Mittheilung an den Präsidenten von der 
Beendigung der Kommissionsverhand- 
lungen. § 21. 
— Kommissionsberichte. Frist für Be- 
rathung derselben. 8 20. 
— haben in der Regel den Vorrang in der 
Tagesordnung. 8 32. 
— Kommissionssitzungen. Ueber die- 
selben ist dem Präsidenten des Staats- 
ministeriums bezw. den Ressortministern 
und deren Vertretern von den Vor- 
sitzenden Mittheilung zu machen. 8 19. 
— Kommunale Angelegenheiten. 
Bohl einer Kommission für dieselben. 
  
— Konstrtutrung des Hauses. 82. 
— ist dem Könige und dem Hause der Ab- 
geordneten anzuzeigen. 
— der Abtheilungen. § 12. 
— der Kommissionen. § 16. 
— 2 ist dem Präsidenten anzuzeigen, 
— welcher darüber dem Staatsministerium 
Mittheilung macht. § 19. 
— Legitimationsprüfung. 8 69. 
— Loos entscheidet bei Stimmengleichheit 
der Gewählten. 88 3. 12 
— Matrikelkommission. Zusammen- 
setzung derselben und Dauer des Man- 
dats der gewählten Mitglieder. 8 69. 
— die gewählten Mitglieder gehören zum 
Gesammtvorstande. 8 11. 
— Minister und die zu deren Vertretung 
abgeordneten Staatsbeamten können 
den Verhandlungen der Kommissionen 
beiwohnen, Erklärungen abgeben und 
deren Aufnahme in das Protokoll 
verlangen. §8 19. 
— müssen auf Verlangen in den Sitzungen 
gehort, werden. 8 41. 
— haben dieselben nach dem Schlusse der 
Debatte das Wort erhalten und ge- 
sprochen, so gilt die Diskussion wieder 
für eröffnet. 8 53 Abs. 3. 
— Mitglieder. Eintritt in das Haus 
ang Legitimationsprüfung derselben. 
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