Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

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— können als Zuhörer den Kommissions- 
verhandlungen beiwohnen. 38 19. 
— haben Anzeige zu machen, wenn sie an 
der Theilnahme an den Arbeiten des 
Hauses behindert sind. § 72. 
— eines Sitzes. 9 70. 
— Aussch iung eines E cche. 8 71. 
— schriftlich e Abgabe abweichender Abstim- 
munß zu dem stenographischen Berichte. 
erfolgt durch die 
Schriftführer. §8 8. 
– Namentliche Abstimmung. Anträge 
darauf. § 50 zu 6 und 39 57. 
— Schluß berselben. § 58. 
— Verkündigung ihres Ergebnisses. § 59. 
— Ordnungsbestimmungen. 88 63 
bis 66. 
— Ordnungsruf. 88 45. 63. 
— Petitionen. Wahl einer Kommission 
für solche. 8 15. 
— werden durch den Präsidenten der Pe- 
titionskommission, und wenn sie sich 
auf eine Vorlage beziehen, der mit 
deren Vorberathung betrauten Kom- 
mission überwiesen, — Verzeichniß der- 
selben, — Behandlung in den Kom- 
missionen, in erster und zweiter Be- 
karhun und in einmaliger Schlußbe- 
rathung, Lerihterstattung über die- 
selben. § 29. 
— Unerörtert zurückgelegte Petitionen und 
Antrag auf deren n- 8 30. 
— Fescheidung der Petenten. 8 
— Petitionsverzeichnisse. on und 
Inhalt derselben. 3 29 Abs. 2 
— Plenarsitzungen. geschäftevorschri- 
ten für dieselben. 
— öffentliche, geheime. 
— Feststellung der Sbker 834. 
— Eröffnung und Schließun Werhi 35. 
— Protokolle über die Verhandlungen. 
88 36 -39. 
— Redeordnung. 88 40—47. 
— Abänderungsanträge. 88 48. 49. 
— Formale Anträge. 8 50. 
— Behandlung der Interpellationen. § 51. 
— NIncngaufruf 
  
— Schluß der Debatte. §8 53—55. 
— Abstimmung. 88 56—62. 
— Präsident. Wahl desselben. § 3. 
auer seiner Amtsführung. 
— Befugnisse und Obliegenheiten: in Be- 
der Leitung der Verhandlungen 
und der Verwaltung, § 7, 
— beim Zusammentritt des Hauses, § 1, 
— in der Matrikelkommission, § 66, 
— bei der Adreß-Kommissions-Deputation, 
88 75. 76, 
— in den Kommissionen überhaupt. 8 7. 
— bestellt ein Bibliothekkuratorium und 
ernennt aus demselben das geschäfts- 
leitende Mitglied. § 9. 
  
Sachregister. 
— ernennt den Quästor bezw. Stellvertreter. 
10 
— theilt das Haus in Abtheilungen. § 12. 
— befördert die eingehenden Gesetzesvor- 
lagen und Anträge W Druck und 
zur Vertheilung. § 14. 
— macht der Staatsregierung Mittheilung 
von der Konstituirung der Kommis- 
sionen. § 19. 
— veranlaßt die Zusammenstellung der ge- 
faßten Beschlüsse bei Berathungen im 
Plenum. 88 22. 25. 61. 
— bestellt Berichterstatter s10 "ie Petitionen 
und für die einmalige Schlußberathung. 
g8 24. 29 Abs. 3. 
— werfüßt in Betreff der Petitionen. S 29 
  
setzt die Tagesordnung fest. 8 32. 
leitet die Plenarverhandlungen. 88 40 ff. 
vollzieht das Protokoll. § 39. 
sorgt für Erhaltung der Ordnung. 
Gesß 
erledigt eingehende Beschwerden. § 68. 
übermittelt die Beschlüsse des Hauses an 
die Staatsregierung und das Haus 
der Abgeordneten. § 81. 
— Protokolle der Abtheilungen. § 13. 
— der Kommissionen. § 18. 
— der Plenarsitzungen. 8§ 8 und 36 f. 
Quästor wird vom Präsidenten ernannt. 
10. 
ist in das Bibliothekkuratorium aufzu- 
nehmen. 8 9. 
zehört zum Gesammtvorstande. 8 11. 
edaktion der Beschlüsse über Gesetzes- 
vorlagen. § 61. 
— Redeordnung. 88 40 ff. 
— Red ner. Anmeldung und Reihenfolge. 
— Ord derselben und Befugniß der Deutschen 
Sprache nicht mächtiger Redner. § 44. 
— Referent, s. Berichterstatter. 
— Regierungskommissarien. Befug- 
bor. derselben in den Kommissionen. 
1 
— in den Plenarsitzungen. 41. 
— wenn sie nach dem Schluß der Debatte 
das Wort erhalten und sprechen, gilt 
die Diskussion wieder für eröffnet. 
Reihenfolge der Fragen. 8§ 54. 
der Redner. § 42. 
der Vertretung des Präsidenten. § 7. 
Schluß der Debatte. #§8 53. 
der namentlichen Abstimmung. 8 58. 
Antrage auf Schluß der Debatte. 8 60 
– Schlußberathung. einmalige, darf 
nicht stattfinden, wenn 10 Mitglieder 
widersprechen. 8 14. 
— kann frühestens am dritten Tage nach 
Vertheilung der betr. Drucksache er-
	        
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