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— können als Zuhörer den Kommissions-
verhandlungen beiwohnen. 38 19.
— haben Anzeige zu machen, wenn sie an
der Theilnahme an den Arbeiten des
Hauses behindert sind. § 72.
— eines Sitzes. 9 70.
— Aussch iung eines E cche. 8 71.
— schriftlich e Abgabe abweichender Abstim-
munß zu dem stenographischen Berichte.
erfolgt durch die
Schriftführer. §8 8.
– Namentliche Abstimmung. Anträge
darauf. § 50 zu 6 und 39 57.
— Schluß berselben. § 58.
— Verkündigung ihres Ergebnisses. § 59.
— Ordnungsbestimmungen. 88 63
bis 66.
— Ordnungsruf. 88 45. 63.
— Petitionen. Wahl einer Kommission
für solche. 8 15.
— werden durch den Präsidenten der Pe-
titionskommission, und wenn sie sich
auf eine Vorlage beziehen, der mit
deren Vorberathung betrauten Kom-
mission überwiesen, — Verzeichniß der-
selben, — Behandlung in den Kom-
missionen, in erster und zweiter Be-
karhun und in einmaliger Schlußbe-
rathung, Lerihterstattung über die-
selben. § 29.
— Unerörtert zurückgelegte Petitionen und
Antrag auf deren n- 8 30.
— Fescheidung der Petenten. 8
— Petitionsverzeichnisse. on und
Inhalt derselben. 3 29 Abs. 2
— Plenarsitzungen. geschäftevorschri-
ten für dieselben.
— öffentliche, geheime.
— Feststellung der Sbker 834.
— Eröffnung und Schließun Werhi 35.
— Protokolle über die Verhandlungen.
88 36 -39.
— Redeordnung. 88 40—47.
— Abänderungsanträge. 88 48. 49.
— Formale Anträge. 8 50.
— Behandlung der Interpellationen. § 51.
— NIncngaufruf
— Schluß der Debatte. §8 53—55.
— Abstimmung. 88 56—62.
— Präsident. Wahl desselben. § 3.
auer seiner Amtsführung.
— Befugnisse und Obliegenheiten: in Be-
der Leitung der Verhandlungen
und der Verwaltung, § 7,
— beim Zusammentritt des Hauses, § 1,
— in der Matrikelkommission, § 66,
— bei der Adreß-Kommissions-Deputation,
88 75. 76,
— in den Kommissionen überhaupt. 8 7.
— bestellt ein Bibliothekkuratorium und
ernennt aus demselben das geschäfts-
leitende Mitglied. § 9.
Sachregister.
— ernennt den Quästor bezw. Stellvertreter.
10
— theilt das Haus in Abtheilungen. § 12.
— befördert die eingehenden Gesetzesvor-
lagen und Anträge W Druck und
zur Vertheilung. § 14.
— macht der Staatsregierung Mittheilung
von der Konstituirung der Kommis-
sionen. § 19.
— veranlaßt die Zusammenstellung der ge-
faßten Beschlüsse bei Berathungen im
Plenum. 88 22. 25. 61.
— bestellt Berichterstatter s10 "ie Petitionen
und für die einmalige Schlußberathung.
g8 24. 29 Abs. 3.
— werfüßt in Betreff der Petitionen. S 29
setzt die Tagesordnung fest. 8 32.
leitet die Plenarverhandlungen. 88 40 ff.
vollzieht das Protokoll. § 39.
sorgt für Erhaltung der Ordnung.
Gesß
erledigt eingehende Beschwerden. § 68.
übermittelt die Beschlüsse des Hauses an
die Staatsregierung und das Haus
der Abgeordneten. § 81.
— Protokolle der Abtheilungen. § 13.
— der Kommissionen. § 18.
— der Plenarsitzungen. 8§ 8 und 36 f.
Quästor wird vom Präsidenten ernannt.
10.
ist in das Bibliothekkuratorium aufzu-
nehmen. 8 9.
zehört zum Gesammtvorstande. 8 11.
edaktion der Beschlüsse über Gesetzes-
vorlagen. § 61.
— Redeordnung. 88 40 ff.
— Red ner. Anmeldung und Reihenfolge.
— Ord derselben und Befugniß der Deutschen
Sprache nicht mächtiger Redner. § 44.
— Referent, s. Berichterstatter.
— Regierungskommissarien. Befug-
bor. derselben in den Kommissionen.
1
— in den Plenarsitzungen. 41.
— wenn sie nach dem Schluß der Debatte
das Wort erhalten und sprechen, gilt
die Diskussion wieder für eröffnet.
Reihenfolge der Fragen. 8§ 54.
der Redner. § 42.
der Vertretung des Präsidenten. § 7.
Schluß der Debatte. #§8 53.
der namentlichen Abstimmung. 8 58.
Antrage auf Schluß der Debatte. 8 60
– Schlußberathung. einmalige, darf
nicht stattfinden, wenn 10 Mitglieder
widersprechen. 8 14.
— kann frühestens am dritten Tage nach
Vertheilung der betr. Drucksache er-