Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Sachregister. 627 
folgen; Präsident ernennt für dieselbe 
erichterstatter; Plenarberathung fin- 
det in der für die Berathung der Kom- 
missionsberichte festgesetzten Norm statt, 
— Verweisung an die Kommission 
kann bis zur Fragestellung vor der 
Gesammtabstimmung beschlossen wer- 
den. 8 24. 
— Behandlung der Petitionen in derselben. 
§ 29 Abf. 3. 
— Abkürzung der Frist. § 26. 
— wiederholte im Plenum, muß auf den 
Antrag von mindestens 20 Mitgliedern 
erfolgen, § 14 Abs. 4, 
— kann frühestens am Tage nach Abschluß 
der vorhergegangenen Berathung er- 
folgen; findet in den Formen der 
zweiten Berathung statt: Abänder- 
ungsanträge in denhelden bedürfen der 
Unterstütung von 20 Mitgliedern. 
— Sac tfahrer des Hauses: proviso- 
rische. § 1. 
— Zahl derselben. 8§ 2. 
— Wahl solcher. § 4. 
— Dauer der Amtsführung, Rücktritt und 
Ersatzwahlen. §8 6 
— Obliegenheiten. 8 8. 
— sind Mitglieder des Gesammtvorstandes, 
wenn sie zum Turnus gehören. § 11. 
— Schriftführer in den Abtheilungen. 8 12. 
— in den Kommissionen. 8 16. 
— Schriftliche Berichterstattung kann das 
Haus von der Kommission verlangen 
und zu diesem Zweck die betr. Sache 
an dieselbe zurückverweisen. § 20. 
— Selbstständige Anträge, s. Anträge. 
— Sitzungen des Hauses, s. Plenar- 
itzungen 
– Soortige Zulassung zum Wort, . 
Wort. 
— Staatshaushaltsetat und Finanz- 
Angelegenheiten. Wahl einer Kom- 
misson hierfür. 8 15. 
— Staatsschuldenkommission. Wahl 
von Mitgliedern für dieselbe und 
Dauer des Mandats der gewählten 
Mitglieder. 8 73. 
— Statistische Zentralkommission. 
Wahl von Mitgliedern für dieselbe 
und Dauer des Mandats der gewählten 
Mitglieder. 8 73. 
— Steno rahhische Berichte; — deren 
Reouß ion. 8 8. 
— Stimmengleichheit. Bei Wahlen 
entscheidet bei Stimmengleichheit das 
Loos. 88 3 69. 
— bei Estinnangg m den Kommissionen 
§ 18 und im Plenum 8 57 wird beie 
Stimmengleichheit die Frage als ver- 
neint angesehen. 
  
— # bepenn wirb vom Präsidenten 
estgesetzt. 2. 
— alssgese aind Gegenstandes von der- 
selben kann vom Präsidenten nur 
*“ Zustimmung des Hauses gesche- 
en 
— Anträge auf auf Absetzung von derselben. 
zu 
— Anträge auf rfache und motivirte Tages- 
ordnung können ge jeder Zeit vor 
dem Schlusse der un ede 3 gestellt 
werden. § 48. 
— Anträge auf dieselbe kommen vor den 
übrigen zur Abstimmung. 8 54. 
— über Gesetzesvorlagen und Anträge der 
Staatsreg. und des Abg.-H. kann 
nicht zur Tagesordnung übergegangen 
werden. 8 77. 
— Thatsächliche Berichtigungen. 843. 
— Theilung einer Frage, s. Frage. 
— Tribüne. Ordnungsbestimmungen üÜber 
das Verhalten auf derselben. 88 66. 67. 
— Uebersichten der Entschließungen der 
Staatsregierung auf die vom Herren- 
LZuse gestellten Anträge und gefaßten 
eschlüsse. 8 52. 
— Unterstützung ist erforderlich: und 
zwar von 30 Mitgliedern bei Anträ- 
gen auf Eröffnung der Dieusston. über 
eine Interpellation. 8 51 Abs. 3 
— von 20 Mitgliedern zur Stellung einer 
Interpellation, § 51 Abs. 1. 
— bei Anträgen auf wiederholte Schlußbe- 
rathung, 8 14 Abf. 4 
— bei Stellung von Winerungsanträgen 
in derselben. § 25. 
— von 15 Mitgliedern: bei selbstständigen 
Anträgen, § 27, 
— bei Abänderungsanträgen zu Kommis- 
sionsberichten, § 48, 
— zu der Zusammenstellung für die Zweite 
Berathung und in derselben, § 23, 
— in einmaliger Schlußberathung, 8 24, 
— zu Redaktionsvorlagen, 8§ 61 
— bei allen formalen Unträgen, § 50, 
— bei Wiederaufnahme eines zurückgezoge- 
nen selbstständigen Antrages. 
— von 10 Mitgliedern: bei Anträgen auf 
Ausschluß der Oeffentlichkeit in den 
Plenarsitzungen, § 33, 
— bei anträgen auf Zählung des Hauses, 
§ 34, 
— bei Widerspruch gegen Abkürzung der 
Fristen, 8 
— bei Widerspruch gegen einmalige Schluß- 
berathung. § 14 Absl. 3 
— Unterstützung ist nicht erforderlich: 
bei aAbänd, Antrügen in erster Be- 
rathung. § 2 
— bei Anträgen uurf Erörterung einer von 
der Kommission als zur Erörterung 
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