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flossen in die Staatskasse. Friedrich ließ auch „das allgemeine preußische Landrecht“,
ein Gesetzbuch, ausarbeiten, das bis 1000 in Geltung geblieben ist. Dor dem Gesetze
waren alle Dreußen gleich; auch der König stellte sich unter das Recht. So schuf
Friedrich der Große den preußischen Richterstand und machte Preußen zu einem Rechtsstaate
(Erzählung vom Müller zu Sanssouci).
8) Schule. Durch ein Gesetz, das „General-Land-Schulreglement“, wurde die
allgemeine Schulpflicht eingeführt und die Schulaufsicht geordnet. Für die heranbildung
eines tüchtigen Lehrerstandes sorgte Friedrich durch Gründung von Lehrerseminaren.
In einzelnen Jällen stellte er auch alte Soldaten als Lehrer an; sie mußten aber ihre
Befähigung durch eine Prüfung nachweisen.
10. Erwerbung Westpreußens. Das Königreich Holen (hauptstadt Warschau)
war von inneren Streitigkeiten und häufigen Bürgerkriegen zerrissen. Der zahlreiche
übermütige Adel hielt die gänzlich verkommenen Bauern in Knechtschaft; einen Bürgerstand
gab es nicht. Da der nicht mehr lebensfähige polnische Staat eine Gefahr
für die Machbarn war, kamen Rußland, Esterreich und Hreußen überein, die an ihre
Länder grenzenden Gebiete Dolens in Besitz zu nehmen und nur einen Teil als Königreich
weiterbestehen zu lassen. Bei dieser Teilung Holens (1772) fiel Westpreußen
außer Danzig und Thorn, sowie das Gebiet an der Uetze Friedrich dem Großen zu, so daß
zwischen Ostpreußen und Brandenburg-Dommern nunmehr die Derbindung hergestellt
war. (Kartel) Da nun das ehemalige Ordensland Hreußen (8. 75) fast ganz zu
seinem Staate gehörte, nannte sich Friedrich von dieser Seit an „König von Preußen“.
Das neuerworbene Gebiet befand sich freilich in jammervollem Sustande. Ganze Landstriche
waren unbebaut; Mölfe machten im Winter nicht selten den Derkehr unmöglich.
Die Häuser lagen selbst in den Städten in Schutt und Trümmern, und die Menschen
wohnten nicht selten zusammen mit ihren haustieren in Kellern und Erdhöhlen.
Ohne Schulen, ohne ordentliches Gericht, ohne Post, ohne Krzte und Kpotheken lebte
das Dolk in fast tierischer Roheit stumpf dahin. Unter der Fürsorge GBriedrichs,
der sofort eine geordnete Derwaltung einführte, blühte das Land schnell auf. Der
Uetzebruch wurde entwässert; bald verband der Bromberger-Kanal Weichsel und Oder;
Straßen wurden gebaut, Schulen errichtet und deutsche handwerker in das Land gezogen.
In wenigen Jahren wendete Friedrich 7 Millionen Taler zu Derbesserungen
auf. Seine Arbeit hatte so sichtbare Erfolge, daß benachbarte polnisch gebliebene
Landschaften ihn baten, auch preußisch werden zu dürfen. Deutsches Wesen und
deutsche Bildung, die durch die lange Dolenherrschaft fast vernichtet worden waren,
zogen auf diese Weise jetzt von neuem in das alte Ordensland ein. — Westpreußen verdankt
sein Blühen und Gedeihen einzig und allein der preußischen Derwaltung.
11. Friedrich der Große und das deutsche Reich. Noch einmal mußte Friedrich
gegen Esterreich das Schwert ziehen. Als die Kurfürsten von Bayern ausstarben, wollte
der Kaiser das Land an sich nehmen. Hriedrich erhob dagegen Einspruch und rückte
mit seinen Truppen in Böhmen ein. Ehe es aber zu Seindseligkeiten kam, gab der
Kaiser nach, und Bayern fiel an die Verwandten des verstorbenen Kurfürsten. Später
schlossen sich mehrere deutsche Fürsten mit Friedrich zu einem Bunde zusammen, um
unter Hreußens Führung Schutz gegen die Erweiterungsgelüste des Naisers zu finden.
12. Kriedrichs Lebensende. Sriedrich der Große war ein einsamer Mann geworden.
Seine alten Freunde waren gestorben; seine Gemahlin Christine lebte entfernt
von ihm und hat bei seinen Lebzeiten Sanssouci nie betreten. Zuch das geliebte