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Der Krystallisationspunkt dieses geschichtlich gewordenen aa en
Staatsganzen ist allezeit die Stadt Hamburg gewesen. Die erste
Siedelung lag auf der Geesthöhe zwischen Elbe und Alster, wo
Karl der Grosse ein wehrhaftes Kastell baute. Nachdem die in
die Hand der Hamburgisch- Bremischen Erzbischöfe geratene
Altstadt Mitte des 13. Jahrhunderts mit der von dem Grafen
von Holstein 1188 gegründeten Neustadt Hamburg verschmolzen
war, verstand das junge Gemeinwesen durch kluge Benutzung
wechselsweise der Geldnot und der Freigiebigkeit der Grafen
und der umwohnenden Herren sich zunächst das Gebiet zu
Sichern, auf dem sich heute die vier alten Kirchspiele St. Petri,
St. Nikolai, St. Katherinen und St. Jacobi erheben, dann das
des fünften, St. Michaelis. Der Erwerb der Räume, auf dem
St. Georg und St. Pauli stehen, dann die der ehemaligen Vor-
orte folgten.
Mit dem ausgehenden 13. Jahrhundert war diese Länder-
erwerbungsperiode beendet, im nächsten griff die gleiche Politik
in das eigentliche Alsterthal hinüber, auch die Schärfe des Schwertes
nicht scheuend. Mit der Erstürmung der Raubburgen Wohldorf
und Stegen 1347 waren Alsterthal und Walddörfer im wesent-
lichen hamburgische Besitzungen, die das zur Neige gehende
14. Jahrhundert noch mannigfach abrundete.
Fast gleichzeitig ging man an den Erwerb der Inseln zwischen
Norder- und Süderelbe. Diese Aktion wurde durch den Gewinn
der südlichsten dieser Landschaften, Moorburg, 1373 eingeleitet
1395 durch den Pfanderwerb von Bill- und Ochsenwerder im
wesentlichen vollendet. Dazu trat dann noch fünfzig Jahre
Später der Ankauf von Dradenau und Finkenwerder.
Zwei grosse kriegerische Schläge verschafften dann Hamburg
starke Erweiterungen. 1393 fiel mit Erstürmung des festen Turmes
der Lappen Ritzebüttel den Hamburgern in die Hände, 1420
kamen durch gemeinsame Kriegsunternehmung Hamburgs und
Lübecks Bergedorf und die Vierlande in — bis 1867 — beider-
Städtischen Besitz. Ritzebüttel kauften die Hamburger wie auch
früher Stegen und Wohldorf den besiegten Eignern vorsichts-
halber nachträglich ab.
Damit war der hamburgische Gebietserwerb im grossen und
ganzen abgeschlossen. Zwei andere Erwerbungen, Emden (1431)
und den Sachsenwald, musste man fahren lassen.
Eine wünschenswerte Vervollständigung des Elbbesitzes