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Rat, erwirkten die Freilassung des Heine Brandes und stipulierten
mit jenem ein Friedensinstrument, das sich neben anderen auf
Feststellung gewisser bürgerlicher Rechte in der Gesetzgebung
und in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Ratsglieder erstreckte.
Dieser erste Rezess ist in drei Richtungen vorbildlich geworden.
Einmal in der Form; denn bis 1712 sind alle Staatsgrundgesetze
in diese Form privatrechtlichen Vertrages zwischen zwei Parteien
gekleidet worden. Zweitens in der Sache darin, dass von nun
an alle neuen Staatsgrundgesetze sich als solche Kompromisse
zwischen den beiden ständig gegeneinander in Hamburg zu Felde
liegenden Richtungen, Aristokratie und Demokratie, erwiesen.
Von diesem Rezess von 1410 an ist der Konstitutionalismus
die Signatur der hamburgischen Verfassungsbewegungen. Alle,
nach rechts und links ausschweifenden Verfassungsphasen enden
immer damit, dass in einem Rezess der ursprünglich fast un-
umschränkte Alleinherrscher, der Rat, sich dazu verstehen muss,
seine Allmacht immer weiter durch genau festgestellte Mitrechte
der Bürger und durch gesetzlich bestimmte Schranken seiner Will-
kür einengen zu lassen. Träger der konstitutionellen Konzes-
Sionen ist die Erbgesessene Bürgerschaft. Drittensinhaltlich darin,
dass in solchen Rezessen staatsrechtliche, privatrechtliche, polizei-
liche, prozessuale Vorschriften in bunter Reihe gegeben wurden.
Trotzdem eine hansische Reaktion Rezess und Sechziger be-
Seitigt hatte (1417), so folgte dem ersten ein zweiter Rezess
von 1458. Wie jener durch den Hass gegen den teilweise nach
Hamburg geflüchteten aristokratischen Lübecker Rat veranlasst
war, so dieser durch die Sympathie mit den hierher gezogenen
Mitgliedern des verjagten demokratischen Rats zu Lüneburg.
1483 führt der Aufstand, der sich an den Namen des Böttchers
oder Brauers Heinrich van Loh, auch Heinrich Hurleke genannt,
knüpft, zu einem dritten Rezess. Die vom kirchlichen auf
das staatliche Gebiet übertragene Idee der Reformation zeitigte
in Hamburg den langen Rezess von 1529. Diesem voran ging
die ursprünglich nur vom Nikolaikirchspiel gegebene, dann von
den anderen drei nachgeahmte Gotteskastenordnung, die ın
Anlehnung an die Leichnams- und Kirchgeschworenen des Mittel-
alters weltliche Kirchenverwalter und Armenpfleger schuf und
damit in ihren Oberalten und Diakonen die Anfänge der bürger-
lichen Kollegien entwickelte.
Bemerkenswert sind auch noch die Burspraken, Samm-