Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(136 ) 
4. 
Die einzelne Abtheilung dieser Bezirke ist in der Anfuge sub O enthalten. 
G. 5. 
Modificationen in der Abtheilung der Landbezirke, welche in der tage, oder den 
sonstigen Verhältnissen einzelner Orte oder Ortscheile begründet seyn dürfren, so wie die 
Erledigung der, binsichtlich der Zubehörigkeit zu dem einen oder dem andern jener Bezieke, 
ekwa entstehenden Zweisel bleiben der weicern besondern Bestimmung durch die betreffende 
Regierungsbehörde vorbehalten. « 
G. 6. 
Von leßkerer sind Commissarien zur teitung der Wahlen, sowohl in den erwähneen 
Bezirken, als in den Städten Dresden, teipzig und Chemnitz, alsbald nach Publica- 
tion gegenwärtiger Verordnung, zu bestellen. « 
.7. 
Da,beizurZeitnochermangelndergesetzlicherBesiimmungüberdieWahlendcrfünf 
Vertreter des Handels- und Fabrikwesens in der zweiten Kammer, fuͤr den naͤchsten Land— 
tag die interimistische Ernennung derselben Uns vorbehalten geblieben ist, so bestimmen Wir 
hierdurch zu dieser Vertretung 
den Theilhaber an der Direction der Handlung Abraham Dürninger und Com- 
pagnie zu Herrnhuch, Kaufmann Carl Wilhelm Blumenhhal, 
den Scadtrath Peter Olto Clauß in Chemniß, 
den Handelsgerichts-Assessor Johann Ludwig Harß in teipzig, 
den Berg-Commissionsrath und Hammerwerksbesitzer Heinrich udwig Lattermann 
zu Morgenröthe, und 
den Commerzienrath Carl Christian Winkler in Rochlit. 
Die Ernennung von Stellvertretern für sie bleibt für den Fall ausgesetzt, daß es einer 
solchen wegen eines oder des andern der hauprsächlich Ernannten bedurfen sollte. 
Wenn Wir durch diese Bestimmung der diesmaligen Vertreter des Handels= und Fa- 
brikstandes dessen Bedürfniß und Interesse berücksicheige und versichert zu haben hoffen, so 
sehen Wir auch dem Ergebnisse des in Obigem angeordneten wichtigen Geschäftes vertrau- 
ungsvoll entgegen, da Wie im Voraus überzeuge sind, daß die aus einer freien Wahl, 
aus der öffentlichen Meinung hervorgehenden künftigen Stellvertreter des andes, dieses 
schönen Berufs wereh und fähig seyn werden, die damit zu übernehmenden schweren Pflich- 
ten in vollem Umfange zu erfüllen. 
Möge jeder Stimmgebende gewissenhast erwägen und bedenken, daß die Männer die- 
ser Wahl über das künftige Wohl und Wehe des Landes zu berathen haben; daß dazu 
Erfahrung, Kenneniß, Ruhe und Besonnenheit erferderlich ist; daß für eine Vervollkomm- 
nung der tandesverwaltung nur solche Männer mit Erfolg wirksam werden können, die
	        
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