Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

mit dem Bestehenden, mit Gesetz und Verfassung vertraut, die Beduͤrfnisse des Landes 
und die Mittel zur Abhuͤlfe kennen, und die mit wohlwollender Kraft die Befoͤrderung der 
allgemeinen Landeswohlfahrt zum Bestreben ihres Lebens machen. 
Daß die Wahl der kuͤnftigen Stellvertreter es dem In- und Auslande beweisen moͤge, 
wie reich Sachsen an Maͤnnern dieser Art ist; daß der alte Ruhm des sächsischen Volkes, 
von treuem Sinne fuͤr Fuͤrst, Vaterland, Sittlichkeit und Ordnung beseelt zu seyn, sich 
auch hier bewähren möge; das ist Unser sehnlicher Wunsch, dessen Erfuͤllung Wir vom 
Himmel erbitten, und Uns im Voraus glücklich schätzen, gemeinschaftlich mie solchen Män- 
nern, des Landes Wohl berathen und dauernd begründen zu können. 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung, welche, nach Maßgabe des Generalis vom 
13ten Juli 1796 und des Mandaks vom Dten März 1818, bekanne zu machen ist, eigen- 
händig vollzogen und das Königliche Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 20 len Februar 1832. 
Anton. 
Friedrich August. 
G Bernhard August von Lindenau. 
20 *
	        
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