Metadata : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Jummer  261.

Kolenl#e  —

Freitag,  29.  Oktober  1913

 

ner  wurden  300  Bulgaren  aus  verschiedenen
Städten  Mazedoniens  nach  Katstanik  abgeführt.
Die  Serben  haben  eine  große  Zahl  von  Bulgaren
  niedergemacht,  die  bei  ihren  Trains  und
der  Bagage  beschäftigt  waren.

Die  Flucht  König  Peters  von
Serbien.

Budapest,  27.  Okt.  König  Peter  von  Serbien
  will  sein  Land  über  Pristina  verlassen,
um  nach  Italien  überzusiedeln.  Der  Archimandrid
  Michael  war  bereits  mit  einer  Sondermission
  des  Zaren  nach  Serbien  unterwegs,  in
der  der  Zar  dem  König  seine  Gastfreundschaft
anbietet.  Infolge  der  Abschließung  Serbiens
von  Nußland  konnte  der  Träger  der  Mission
seinen  Auftrag  nicht  mehr  ausführen.  (3.)
Eine  französische  Stimme  über  den

Balkan.

Genf,  27.  Okt.  Der  „Temps“  sagt,  der
Fall  von  Uesküb  hẽ  befürchten,  daß  die  weileren
  Operationen  sich  gegen  Mitrovitza  richten,
wodurch  die  Lage  Serbiens  verzweiselt  uerde.
Leider  seien  bisher  nur  unzureichende  französische
Kräfte  angekommen,  weil  die  Engländer  es  vorziehen,
  auf  Gallipoli  einen  aufreibenden  Minenkrieg
  zu  führen,  statt  am  Ballan  mitzuhelsen.
  (Z.)

Italienische  Nasenstüber
für  die  Entente.

Rom,  27.  Okt.  Die  „Tribuna“  schreibt:
Italien  könne  aus  mililärischen  Gründen  augenblicklich
  sich  nicht  an  der  Ballanerpedition  beleiligen,
  wenn  es  auch  politisch  an  der  Expedition
leilnehme.  Durch  diese  Haltung  rerftloße  Jlalien
nicht  gegen  seine  Vertragspflichten.  Italien
hale  zwar  die  Pflicht,  mit  allen  seinen  materiellen
  und  moralischen  Krästen  am  Kriege  teilzunehmen,
  aber  über  den  Gebrauch  dieser  Kräfte
habe  die  italienische  Regierung  zu  entscheiden.
Der  #ssentlichen  Meinung  in  den  allilerten  Ländern
  kann  man  es  nichl  rerübeln,  daß  sie  gern
sähe,  wenn  Italien  mit  dem  Schwert  die  diplomatischen
  Fehler  anderer  wieder  gut  machte.
Aber  das  Recht  auf  Erfüllung  dieses  Wunsches
haat  diese  öffentliche  Meinung  nicht.  Die  italienische
  Regierung  hat  nur  Rücsicht  auf  die
Uffentliche  Meinung  Italiens  zu  nehmen;  außerdem
  hat  die  italienische  Regierung  nach  außen
bin  nur  die  Pflicht,  sich  mit  den  verschiedenen
Negierungen  ausgeinanderzusetzen,  nicht  mit  der
öfsentlichen  Meinung.  Sollte  die  öffentliche
Meinung  in  England  und  Frankreich  mit  Jlalien
  unzufrieden  sein,  so  kann  sie  ja  ihre  Zufriedenhei“
  in  Griechenland  oder  Menezuela  suchen.

3.
Der  Verkehr  auf  der  Donau.
Berlin,  27.  Olt.  Das  Wiener  „Deutsche
Volkoblatt“  meldet  aus  Bularest,  dortige  Bläller
  gelen  der  festen  Ueberzeugung  Auodruck,
daß  binnen  zwei  Wochen  die  deutschen,  österreichisch
  ungarischen  und  bulgarischen  Truppen
die  Donau  derart  beherrschen  werden,  daß  die
Schifjahrt  auf  der  ganzen  Strecke  von  Galatz
lis  nach  Regensburg  wieder  frei  sein  werde.  (3.
s  s  -
Grtlechenland.
ODer  Königron  Griechenland
für  die  Freiheit  seines  Landes.
Amsterdam,  27.  Olkt.  Der  König  von
GEriechenland  gewährte,  einer  Newyorker  Reutermeldung
  zufolge,  einem  Vertreter  der  Newvorler
  Associated  Preß  eine  Unterredung,  in  der
er  solgende  Antwort  auf  den  serbischen  Hilferusf
  abgab:  Griechenland  hält  sein  Schwert  lose
in  der  Scheide.  Es  bedroht  niemand,  aber  es
wird  nicht  dulden,  daß  sich  Ereignisse  abspielen,
durch  die  die  Integrität  der  Nation  oder  die
Freiheit  des  griechischen  Volles  bedroht  wird.
Es  ist  meine  Pflicht,  darüber  zu  wachen,  daß
das  Land  ror  der  Gefahr  des  Unterganges
bewahrt  wird.  Der  Untergang  droht  uns,  wenn
das  Land  in  den  europäischen  Krieg  hineingezogen
  wird.  (3Z.)

-

Die  Parteiverhältuilse
n  Griechenland.

Budapest,  27.  on  Aus  Athben  wird  berichtet:
  Das  ossiziöse  Odrgan  der  Gunarisregietung
  „Keri“  schreibt:  Griechenland  kann  keinesfalls
  eine  Auslegung  des  serbischen  Vertrages
julasten.  wodurch  die  Entente  Griechenland  in
den  Rrieg  hineinziehen  will.  Die  griechische  Arnee
  wird  ausschließlich  zur  Verteidigung  des

Landes  und  der  Neutralität  verwendet.  Dasselbe
  Blatt  bringt  eine  Statistik  über  die  Parleirerhältnisse
  in  der  griechischen  Kammer  und
stellt  fest,  daß  die  Regierungspartei  154  Sitze,
die  Venizelisten  102  Sitze  und  die  aus  der
Venizelospartei  ausgeschiedenen  Dissidenten  59
Sitze  haben.  Die  Gegner  der  Venizelistischen
Auslandspolitik  versügen  danach  über  178  Sitze.
Angesichts  dieser  Tatsachen  sen  alle  Versuche
der  Entente  rergebens  sein.  (Z.

 

Areiherr  von  Waugenhelm,  ber  verstorbene  beutsche  Botschaester  in  Vonstantinopel

 

 

 

§  Winselnum  die  griechische  Hilfe.
Athen,  26.  Okt.  Die  Vierrerbandodiplomalen
  lassen  sich  durch  den  deutlich  genug  ausgesprochenen
  Willen  der  griechischen  Regierung
zur  Neutralität  nicht  alschrecken,  sondern  rerdoxpeln,
  offenbar  auf  Grund  neuer  Initrultionen,
  ihre  Bemühungen.  Vereils  jett  haben
die  Gesandten  des  Vierrerbandes  die  Note  der
griechischen  Regierung  beantwortet  und  find  an
den  Ministerpräsidenten  Zaimis  mit  neuen  Vorschlägen
  herangetreten.  Namens  des  Vierverbandes
  erklärte  der  das  Wort  führende  englische
Gesandte  Elliot,  daß  der  Vierrerband  durchaus
nicht  die  sofortige  altire  Teilnahme  Griechenlands
  am  Kriege  gegen  Bulgarien  oder  gar  gegen
  die  Zentralmächte  wünsche,  sondern  daß  der
Vierrerband  es  für  genügend  erachte,  daß  Griechenland
  seinc  prinzipielle  Gegnerschaft  ausspreche
und  die  bulgarischen  sowie  die  öflerreichisch  ungarischen
  Proteste  in  diesem  Sinne  ablehnend
beantworte.  Der  Vierrerband  teilt  mit,  daß
er  die  Befürchtung  der  griechischen  Negierung
unnütz  das  Blut  Friechischer  Bürger  zu  vergiehen,
  röllig  würdige,  und  er  bot  infolgedessen
Garantien  aller  rier  beteiligten  Großmächte  an,
daß  kein  griechischer  Soldat  feindlichem  Feuer
ausgesetzt  werden  würde,  wenn  nur  Griechenland
  gestatten  werde,  ohne  Störungen  die  Trupneulandungen
  in  Salonili  fortzusegen.  Es  werde
dann,  wie  Sir  Elliot  sich  ausdrückte,  durch  den
Vierverband  ein  Wall  von  Stahl  und  Feuer
um  Griechenland  gezogen  werden.  Auch  würden
selbstrerständlich  alle  griechischen  Anspruche  bei
einer  zukünftigen  Neuregelung  der  Grenzen  in
weitestgehendem  Maße  berücksichtint  werden.  Der
Vierverband  sei  weit  von  der  Annahme  ent
sernt,  daß  die  griechische  NRegierung  ihre  letzle
Antwortnote  als  Schlußwort  für  die  Verhand-=lungen
  betrachten  köônnte.  (.).  So  war  die
Sprache  des  sltolzen  Albion  früher  diesen  lleinen
  Staaten  gegenüber  nicht.  Aber  auch  mit
dieser  Nachgiebigleit  wird  Sir  Francis  Eilliot
die  Katastrophe  ron  Salonili  nicht  mehr  aufhalten
  lönnen.

Die  Versenkung  des  „Marquctte“.

London.  27.  Olt.  Das  Kriegsamt  meldet:
Der  englische  Transportdampfer  „Marquctie“
wurde  im  Aegäischen  Meer  torxediert.  Wie
rerlautet,  werden  nur  99  Mann  vermißt.  (.3

Ein  Vergleich  mit  unseren  am  25.  und  2.
Cnober  reröffentlichten  Meldungen  über  die
Versenkung  dieses  Schiffes  zeigt,  daß  die  absichtlich
  unbestimmt  gehaltene  englische  Mitteilung
  über  die  Zahl  der  dabei  zugrunde  gegangenen
  Mannschaften  nicht  richtig  sein  lann.  Nach
den  früheren  übereinstimmenden  Meldungen  sind
ron  den  10000  Soldaten,  die  das  Schiff  an  Vord
hatte,  nur  82  gerettet  worden.

Res.  Juf.  Rgt.  Nr.  3.  Genberger  Joseph,
Pettenhosen,  gefallen:  Furlhmair  Gregor,  Prittriching,
  gefallen;  Aschauer  Florian,  Schönau,
schwer  rernmundet;  Pitzer  Engen,  Traunstein,
leicht  rerwundet;  Killi  Joseph.  Oed,  leicht  verwundet:
  Schönauer  Joseph,  Schliersee,  gefallen,
  Fischer  Ouirin,  Hartacker,  gefallen;  Fisch-Lacher
  Georg,  Vagen,  gefallen;  Huber  Johann,
Geiseljing.  gefallen;  Neumaier  Sebastian,  Nosenheim,
  rerwundet;  Rothminkler  Anton,  Permering.
  leicht  rerwundet;  Kronseder  Peter,
Bernöd,  gefallen;  Verchtold  Magnus,  Erling,
gefallen;  Lindermaier  Joseph,  Aindling,  gefallen.


Res.-Juf.  Rgt.  Nr.  7.  Stork  Joseph,  Wessobrunn,
  leicht  rerwundet.

Res.  IJnuf.  Rgt.  Nr.  10.  Neumeyer  Anton,
Reichertshausen,  schwer  rerwundet.

Res.-Juf.  Rgt.  Nr.  11.  Gefr.  Georg  Plininger,
  Indorfs,  durch  Unfall  schwer  verwundet.

Res.-Inf.  Rgt.  Nr.  12.  Wörgl  Johann,  Germering,
  schwer  rerwundet;  Buchmayer  Andreas,
Sauerlach,  leicht  rerwundel;  Gerg  Georg,  Sachsenkam,

  gesallen;  Leis  Georg,  St.  Georgen,
schwer  rerwundet,  gest.  26.  9.  15;  Pichlmann

Tram,  Bergham,  rermißt;  Stampfl  Johann,
Oberummel,  gefallen;  Plendl  Georg,  Nottach,
vermißt:  VzZseldw.  Ernust  Klostermair,  Auflirchen,
  gefalien:  Stelzer  Joseph,  Lampferding,  gefallen;
  Vorderwestner  Johann,  Westen,  gefallen;
  Rottenmüller  Georg,  Priel,  gefallen;
Scharl  Joseph,  Kleinberghofen,  gefallen;  Obermeier
  Benno,  Kirchdorf,  schwer  verwundet.

Nes.-Ins.  Rgt.  Nr.  19.  Schader  Adolf,  Achthal,
  leicht  rerwundet.

Res.=  Juf.  Rgt.  Nr.  21.  Neufeld  Peter,  Für-Dolzen,
  schwer  rerwundet.

Res.=  Juß=  Art.  Rat.  Nr.  1.  Piedersdorfer  Rupert,
  Traundorf,  gefallen.

1.  Pionier  Bataillon  München.  Kern  Joseph,
Ins.  Pion.,  Percha,  gesallen;  Weinzierl  Konr.,
Felr  kirchen,  leicht  rerwundet,  bei  der  Truppe.

NRes.-Pion.=  Komp.  Nr.  6.  Gefr.  Joseph  Aichhammer,
  Achthal,  schwer  verwundet.

 

Kriegskagung  des  baver.  Landlags
Die  Niederschlagung  von  Strafverfahren
  gegen  Kriegsteilnehmer.
Aünchen,  27.  Olt.  Der  Finanzausschuß  der
Kammer  der  Abgeordneten  beschäftigte  sich  heute

mit  dem  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Nielagung
  ron  Strafrerfahren  gegen  Kriegs- 



Die  bewerischen  Berlusllisten.

Verlustliste  Nr.  230.
1.  Jus.-Rgt.  München.  Maier  Friedrich,  Ro

senheim,  leicht  verwundet;  Stehle  Bonifaz,
Miesbach,  gesallen.

5.  Inf.-Rgt.  Bamberg.  Deuter  Emmeran,
Eschlbach,  gefallen;  Wittmann  Joh.  Baptist,
Pförring,  schwer  verwundet.

16.  Inf.-Rgt.  Passau  (Landshut.  Schormayer

  Lorenz,  Oberschneitbach,  gesallen.

20.  Inf.-Rgt.  Lindau  (Kempten!'.  Schneider
Ludwig,  Obersöchering,  leicht  verwundet.

Res.-Inf.-Rgt.  Nr.  2.  Kaiser  Georg,  Moosinning,
  gefallen;  Linhuber  Albert,  Halfing,  leicht
rerwundet;  Eder  Engelbert,  Piding,  leicht  verwundet,
  bei  der  Truppe;  Schmid  III  Joseph,
Aising,  gefallen;  Kühstetter  Georg,  Arbing,  gesallen;
  Brandhofer  Johann,  Schaftlach,  geallen.


 

Der  Verihterllatier.  Abg.  Speck,  ersuchte  die
Regierung  um  Definition  des  Begriffes  „Teilnelmer
  am  gegenwärtigen  Kriege"“.  Der  freiwillige
  Eintritt  in  das  Heer  mit  Rüchicht  auf
den  belannt  gewordenen  Gesetentwurf,  Art  und
Schwere  der  Straftat,  persönliche  Verhältnisse
usw.  seien  erenso  dem  Bollzuge  zu  überlassen,  wie
die  juriftlischen  Streitfragen.  Das  Gesetz  erfasse
auch  das  Militärstrafrerfahren  und  das  Priratllagererfahren.
  Bezüglich  des  Disziplinarrerfalrens
  zweisle  er.  Vor  der  Niederschlagung
sjei  die  Zustimmung  des  Beschuldigten  einzu
holen.  Redner  fragte  nach  der  ungesähren  Zahl
der  in  Betracht  kommenden  ruhenden  Safver.
fahren  und  begrüßte  die  Ankündigung  eines
weiteren  Gnadenerweises  für  rechtskräftig  Verurteilte
  in  der  Begründung  des  Entwurfs.  Er
eimpfahl,  möglichst  ausgedehnten  Gebrauch  von
der  Begnadigung  zu  machen,  besonders  in  den
Fällen  der  übrigens  leicht  erklärlichen  Unkenntnis
  über  die  durch  den  Krieg  veranlaßten  rechtlichen
  Bestimmungen  und  in  den  Fällen,  wo#

 

Gefsängniestrafe  als  allein  zulässige  Strase  zuerkannt
  worden  sei.

Der  Mitberichterstatter  Abg.  Dr.  Müller-Hof
  schloß  sich  im  wesentlichen  dissen  Anregungen
  an,  fragte  nach  der  genauen  Auslegung  der
Auedrücke,  „während  der  Einberufung  zu  den
Fahnen“,  und  „bis  zur  Beendigung  des  Krieges“,
  und  trat'  ür  möglichst  umfangreiche  Begnadigung
  ein.  Ein  Mitglied  des  Ausschusses
beantragte,  das  Gesetz  auf  die  Ehefrauen  der
Kriegeteilnehmer  auszudehnen  mit  Rücksicht  auf
die  außerordentlichen  Sorgen  und  Arbeiten  dieser
  Frauen  und  auf  ihre  Furcht  vor  dem  Gerichte,
  die  auch  zur  Hinnahme  ungerechter  Strasen
  führe.  Von  einem  weiteren  Redner  wu
die  Ausdehnung  des  Gesetzes  auf  die  „Ange.
hörigen“  gewünscht.

Der  Justizminister  betonte,  daß  der  Eeintmur
lediglich  im  Interesse  der  Kriegsteilnehmer  vorgelegt
  worden  sei.  Er  gab  den  Begriff  „Kriegsteilnehmer",
  wie  er  in  Bezug  auf  die  Niederschlagung
  im  ganzen  Deutschen  Reiche  einheitlich
festitehe.  Die  nach  Bekanntwerden  des  Gesetzentwurfes
  sich  meldenden  Kriegsfreiwilligen  erwiesen
  durch  ihre  Meldung  und  ihre  Pflichterfüllung,
  daß  sie  der  Gnade  würdig  seien.  Die
Ausdehnung  des  Gesetzes  auf  andere  Personen
gehe  nicht  an,  weil  der  gesetzgeberische  Grund,
das  persönliche  Eintreten  des  Mannes  mit  seinem
  Leben  für  das  Vaterland,  auf  diesen  nicht
zutreffe.  Bei  diesen  Personen  könne  die  Gnade
nach  dem  rechtskräftigen  Urteile  einsetzen.  Von
den  anfangs  Oktober  ruhenden  130100  Straf.
rerfahren  gegen  Kriegsteilnehmer  könnten  wegen
  der  Arbeitsüberlastung  nur  die  schwereren
Fälle  behandelt  werden.  Andererseits  müsse  man
gegenuber  groben  Mißbräuchen  rückjichtslose
Strenge  walten  lassen,  vor  allem  dort,  wo  die
Geldftrafe  gegenüber  dem  durch  die  Gesetzes.

übertretung  erzielten  Gewinn  wirkungslos  wöre.
Da  sei  nur  Gefängnisstrafe  angemessen.  „Während
  der  Einberufung  zu  den  Fahnen“  sei  gleichbedeutend
  mit  „während  der  Dienstleistung“,
„bis  zur  Beendigung  des  Krieges“  beziehe  sich
auf  den  Friedensschluß.  In  aslernccher  Zeit
lomme  ein  Gesetzentwurf,  worin  für  §  4  Jij.
fer  2  des  Kriegszustandsgesetzes  neben  der  .
sängnisstrafe  Gelditrafe  rorgesehen  werde.  Durch
das  Gesetz  werde  hinsichtlich  der  Niederschlagung
tatsächlich  Rechtsgleichheit  in  Deutschland  geschaffen.


Nach  längerer  Debatte  wurde  der  Antrag  b.  betreffend
  Ausdehnung  des  Gesetzes  auf  die  Ehefrauen
  der  Kriegstleilnehmer  mit  allen  gegen
2  Stimmen  abgelehnt  und  das  Gesetz  unverändert
  einstimmig  angenommen.

s  s  s  —f-s-·-s-Das
  Gemeindebeamtengesetz.

Rünchen.  27.  Okt.  Der  Ausschuß  für  die
Vorberatuͤng  des  Gemeindebramtengesetz-Entwurfes
  trat  heute  in  seiner  50.  Sitzung  zur  Fortführung
  der  2.  Leĩung  unter  dem  Vorsitz  des
Abg.  Frhrn.  r.  Freyderg  (Zir.  zusammen.  Das
Referat  führt  Abg.  Frank“  Dillingen  (Ztr.,  das
Korreferat  Ab  g.  Dr.  v.  Calselmann  Vlib.
Siaatsminister  Dr.  Frhr.  r.  Soden  gab  namens
der  tuateregierung  folgende  Erklärung  ab:
„Vor  Eintritt  in  die  Weilerberatung  über  den
Entwurf  des  (Gbemeindebeamtengesetzes  habe  ich
folgende  Erlklärung  namens  der  K.  Staatsregierung
  alzugeben:  Die  Begründung  zu  Art.
12  Abf.  1  des  Entwurfs  legt  dar,  daß  sich  cin
berufsmäßiger  Gemeindebeamter  durch  eine  Betätigung
  als  Sozialdemokrat  der  Achtung  unwürdig
  ermeisen  würde,  die  sein  Amt  erfordert,
und  daß  er  deshalb  disziplinär  zu  ahnden  wäre.
Angesichts  der  vaterländischen  Haltung,  die  im
gegenwärtigen  Kriege  auf  dem  Boden  der  geltenden
  Staatsordnung  auch  ron  seiten  der  Sozialdemokraten
  an  den  Tag  gelegt  wurde,  hält
die  K.  Staatsregierung  jene  D  Darlegung  nicht
aufrecht  und  erachtet  damit  diese  Stelle  der
Begründung  als  weggefallen.  Hierbei  sieht  die
Staateregierung  auf  dem  Standrunkt,  daß  der
Wortlaut  des  Art.  12  unrerändert  zu  blciben
hat  und  bofft.  daß  die  Beratungen  über  den
Gesetzentwurf  in  Kurze  zu  Ende  geführt  werden.“
Hicrauf  rertagte  sich  der  Ausschuß  auf  Donnerstag
  nachmittags  4  Uhr,  um  inzwischen  den
einzelnen  Fraktionen  Gelegendeit  zu  geben.  zu
dieser  Erklarung  der  Staatsregierung  Stellung
zu  nehmen.  Der  Worilaut  des  Gesehentwurses
in  Artikel  12  beißt:  „Der  Gemeindebeamte
hat  alle  Obliegenheiten  seines  Amtes  den  Gesezen,
  Verordnungen  und  Dienstrorschriften  ent:
irrechend  gewissenhaft  wahrzunchmen  und  sich
durch  sein  Verhalten  in  und  außer  dem  Amie
der  Achtung.  die  dieses  erfordert,  würdig  zu  erweisen.
  In  der  Begründung  dazu  hieß  cs:
„Für  die  Frage,  ob  sich  ein  Gemeindebeamter
als  Sozialdemokrat  betätigen  dürfe,  ergibt  sich
hrernach  folgendes:  Daß  sich  der  Staatsbeamte
durch  eine  solche  Betätigung  der  Achtung  unwürdig
  machen  würde,  die  sein  Beruf  erfordert,
und  daß  er  deshalb  disziplinär  zu  ahnden  ware,
hat  die  Staatsregierung  unter  Anführung  entsprechender
  Erkenntnisse  dargetan.  Das  nämliche
muß  auf  Grund  des  Art.  12  des  Entwurfs  zum
Gemeindebeamtengesetz  für  die  berufsmähigen
Gemeindebeamten  gelten.“

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