Jummer 261.
Kolenl#e —
Freitag, 29. Oktober 1913
ner wurden 300 Bulgaren aus verschiedenen
Städten Mazedoniens nach Katstanik abgeführt.
Die Serben haben eine große Zahl von Bulgaren
niedergemacht, die bei ihren Trains und
der Bagage beschäftigt waren.
Die Flucht König Peters von
Serbien.
Budapest, 27. Okt. König Peter von Serbien
will sein Land über Pristina verlassen,
um nach Italien überzusiedeln. Der Archimandrid
Michael war bereits mit einer Sondermission
des Zaren nach Serbien unterwegs, in
der der Zar dem König seine Gastfreundschaft
anbietet. Infolge der Abschließung Serbiens
von Nußland konnte der Träger der Mission
seinen Auftrag nicht mehr ausführen. (3.)
Eine französische Stimme über den
Balkan.
Genf, 27. Okt. Der „Temps“ sagt, der
Fall von Uesküb hẽ befürchten, daß die weileren
Operationen sich gegen Mitrovitza richten,
wodurch die Lage Serbiens verzweiselt uerde.
Leider seien bisher nur unzureichende französische
Kräfte angekommen, weil die Engländer es vorziehen,
auf Gallipoli einen aufreibenden Minenkrieg
zu führen, statt am Ballan mitzuhelsen.
(Z.)
Italienische Nasenstüber
für die Entente.
Rom, 27. Okt. Die „Tribuna“ schreibt:
Italien könne aus mililärischen Gründen augenblicklich
sich nicht an der Ballanerpedition beleiligen,
wenn es auch politisch an der Expedition
leilnehme. Durch diese Haltung rerftloße Jlalien
nicht gegen seine Vertragspflichten. Italien
hale zwar die Pflicht, mit allen seinen materiellen
und moralischen Krästen am Kriege teilzunehmen,
aber über den Gebrauch dieser Kräfte
habe die italienische Regierung zu entscheiden.
Der #ssentlichen Meinung in den allilerten Ländern
kann man es nichl rerübeln, daß sie gern
sähe, wenn Italien mit dem Schwert die diplomatischen
Fehler anderer wieder gut machte.
Aber das Recht auf Erfüllung dieses Wunsches
haat diese öffentliche Meinung nicht. Die italienische
Regierung hat nur Rücsicht auf die
Uffentliche Meinung Italiens zu nehmen; außerdem
hat die italienische Regierung nach außen
bin nur die Pflicht, sich mit den verschiedenen
Negierungen ausgeinanderzusetzen, nicht mit der
öfsentlichen Meinung. Sollte die öffentliche
Meinung in England und Frankreich mit Jlalien
unzufrieden sein, so kann sie ja ihre Zufriedenhei“
in Griechenland oder Menezuela suchen.
3.
Der Verkehr auf der Donau.
Berlin, 27. Olt. Das Wiener „Deutsche
Volkoblatt“ meldet aus Bularest, dortige Bläller
gelen der festen Ueberzeugung Auodruck,
daß binnen zwei Wochen die deutschen, österreichisch
ungarischen und bulgarischen Truppen
die Donau derart beherrschen werden, daß die
Schifjahrt auf der ganzen Strecke von Galatz
lis nach Regensburg wieder frei sein werde. (3.
s s -
Grtlechenland.
ODer Königron Griechenland
für die Freiheit seines Landes.
Amsterdam, 27. Olkt. Der König von
GEriechenland gewährte, einer Newyorker Reutermeldung
zufolge, einem Vertreter der Newvorler
Associated Preß eine Unterredung, in der
er solgende Antwort auf den serbischen Hilferusf
abgab: Griechenland hält sein Schwert lose
in der Scheide. Es bedroht niemand, aber es
wird nicht dulden, daß sich Ereignisse abspielen,
durch die die Integrität der Nation oder die
Freiheit des griechischen Volles bedroht wird.
Es ist meine Pflicht, darüber zu wachen, daß
das Land ror der Gefahr des Unterganges
bewahrt wird. Der Untergang droht uns, wenn
das Land in den europäischen Krieg hineingezogen
wird. (3Z.)
-
Die Parteiverhältuilse
n Griechenland.
Budapest, 27. on Aus Athben wird berichtet:
Das ossiziöse Odrgan der Gunarisregietung
„Keri“ schreibt: Griechenland kann keinesfalls
eine Auslegung des serbischen Vertrages
julasten. wodurch die Entente Griechenland in
den Rrieg hineinziehen will. Die griechische Arnee
wird ausschließlich zur Verteidigung des
Landes und der Neutralität verwendet. Dasselbe
Blatt bringt eine Statistik über die Parleirerhältnisse
in der griechischen Kammer und
stellt fest, daß die Regierungspartei 154 Sitze,
die Venizelisten 102 Sitze und die aus der
Venizelospartei ausgeschiedenen Dissidenten 59
Sitze haben. Die Gegner der Venizelistischen
Auslandspolitik versügen danach über 178 Sitze.
Angesichts dieser Tatsachen sen alle Versuche
der Entente rergebens sein. (Z.
Areiherr von Waugenhelm, ber verstorbene beutsche Botschaester in Vonstantinopel
§ Winselnum die griechische Hilfe.
Athen, 26. Okt. Die Vierrerbandodiplomalen
lassen sich durch den deutlich genug ausgesprochenen
Willen der griechischen Regierung
zur Neutralität nicht alschrecken, sondern rerdoxpeln,
offenbar auf Grund neuer Initrultionen,
ihre Bemühungen. Vereils jett haben
die Gesandten des Vierrerbandes die Note der
griechischen Regierung beantwortet und find an
den Ministerpräsidenten Zaimis mit neuen Vorschlägen
herangetreten. Namens des Vierverbandes
erklärte der das Wort führende englische
Gesandte Elliot, daß der Vierrerband durchaus
nicht die sofortige altire Teilnahme Griechenlands
am Kriege gegen Bulgarien oder gar gegen
die Zentralmächte wünsche, sondern daß der
Vierrerband es für genügend erachte, daß Griechenland
seinc prinzipielle Gegnerschaft ausspreche
und die bulgarischen sowie die öflerreichisch ungarischen
Proteste in diesem Sinne ablehnend
beantworte. Der Vierrerband teilt mit, daß
er die Befürchtung der griechischen Negierung
unnütz das Blut Friechischer Bürger zu vergiehen,
röllig würdige, und er bot infolgedessen
Garantien aller rier beteiligten Großmächte an,
daß kein griechischer Soldat feindlichem Feuer
ausgesetzt werden würde, wenn nur Griechenland
gestatten werde, ohne Störungen die Trupneulandungen
in Salonili fortzusegen. Es werde
dann, wie Sir Elliot sich ausdrückte, durch den
Vierverband ein Wall von Stahl und Feuer
um Griechenland gezogen werden. Auch würden
selbstrerständlich alle griechischen Anspruche bei
einer zukünftigen Neuregelung der Grenzen in
weitestgehendem Maße berücksichtint werden. Der
Vierverband sei weit von der Annahme ent
sernt, daß die griechische NRegierung ihre letzle
Antwortnote als Schlußwort für die Verhand-=lungen
betrachten köônnte. (.). So war die
Sprache des sltolzen Albion früher diesen lleinen
Staaten gegenüber nicht. Aber auch mit
dieser Nachgiebigleit wird Sir Francis Eilliot
die Katastrophe ron Salonili nicht mehr aufhalten
lönnen.
Die Versenkung des „Marquctte“.
London. 27. Olt. Das Kriegsamt meldet:
Der englische Transportdampfer „Marquctie“
wurde im Aegäischen Meer torxediert. Wie
rerlautet, werden nur 99 Mann vermißt. (.3
Ein Vergleich mit unseren am 25. und 2.
Cnober reröffentlichten Meldungen über die
Versenkung dieses Schiffes zeigt, daß die absichtlich
unbestimmt gehaltene englische Mitteilung
über die Zahl der dabei zugrunde gegangenen
Mannschaften nicht richtig sein lann. Nach
den früheren übereinstimmenden Meldungen sind
ron den 10000 Soldaten, die das Schiff an Vord
hatte, nur 82 gerettet worden.
Res. Juf. Rgt. Nr. 3. Genberger Joseph,
Pettenhosen, gefallen: Furlhmair Gregor, Prittriching,
gefallen; Aschauer Florian, Schönau,
schwer rernmundet; Pitzer Engen, Traunstein,
leicht rerwundet; Killi Joseph. Oed, leicht verwundet:
Schönauer Joseph, Schliersee, gefallen,
Fischer Ouirin, Hartacker, gefallen; Fisch-Lacher
Georg, Vagen, gefallen; Huber Johann,
Geiseljing. gefallen; Neumaier Sebastian, Nosenheim,
rerwundet; Rothminkler Anton, Permering.
leicht rerwundet; Kronseder Peter,
Bernöd, gefallen; Verchtold Magnus, Erling,
gefallen; Lindermaier Joseph, Aindling, gefallen.
Res.-Juf. Rgt. Nr. 7. Stork Joseph, Wessobrunn,
leicht rerwundet.
Res. IJnuf. Rgt. Nr. 10. Neumeyer Anton,
Reichertshausen, schwer rerwundet.
Res.-Juf. Rgt. Nr. 11. Gefr. Georg Plininger,
Indorfs, durch Unfall schwer verwundet.
Res.-Inf. Rgt. Nr. 12. Wörgl Johann, Germering,
schwer rerwundet; Buchmayer Andreas,
Sauerlach, leicht rerwundel; Gerg Georg, Sachsenkam,
gesallen; Leis Georg, St. Georgen,
schwer rerwundet, gest. 26. 9. 15; Pichlmann
Tram, Bergham, rermißt; Stampfl Johann,
Oberummel, gefallen; Plendl Georg, Nottach,
vermißt: VzZseldw. Ernust Klostermair, Auflirchen,
gefalien: Stelzer Joseph, Lampferding, gefallen;
Vorderwestner Johann, Westen, gefallen;
Rottenmüller Georg, Priel, gefallen;
Scharl Joseph, Kleinberghofen, gefallen; Obermeier
Benno, Kirchdorf, schwer verwundet.
Nes.-Ins. Rgt. Nr. 19. Schader Adolf, Achthal,
leicht rerwundet.
Res.= Juf. Rgt. Nr. 21. Neufeld Peter, Für-Dolzen,
schwer rerwundet.
Res.= Juß= Art. Rat. Nr. 1. Piedersdorfer Rupert,
Traundorf, gefallen.
1. Pionier Bataillon München. Kern Joseph,
Ins. Pion., Percha, gesallen; Weinzierl Konr.,
Felr kirchen, leicht rerwundet, bei der Truppe.
NRes.-Pion.= Komp. Nr. 6. Gefr. Joseph Aichhammer,
Achthal, schwer verwundet.
Kriegskagung des baver. Landlags
Die Niederschlagung von Strafverfahren
gegen Kriegsteilnehmer.
Aünchen, 27. Olt. Der Finanzausschuß der
Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich heute
mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Nielagung
ron Strafrerfahren gegen Kriegs-
Die bewerischen Berlusllisten.
Verlustliste Nr. 230.
1. Jus.-Rgt. München. Maier Friedrich, Ro
senheim, leicht verwundet; Stehle Bonifaz,
Miesbach, gesallen.
5. Inf.-Rgt. Bamberg. Deuter Emmeran,
Eschlbach, gefallen; Wittmann Joh. Baptist,
Pförring, schwer verwundet.
16. Inf.-Rgt. Passau (Landshut. Schormayer
Lorenz, Oberschneitbach, gesallen.
20. Inf.-Rgt. Lindau (Kempten!'. Schneider
Ludwig, Obersöchering, leicht verwundet.
Res.-Inf.-Rgt. Nr. 2. Kaiser Georg, Moosinning,
gefallen; Linhuber Albert, Halfing, leicht
rerwundet; Eder Engelbert, Piding, leicht verwundet,
bei der Truppe; Schmid III Joseph,
Aising, gefallen; Kühstetter Georg, Arbing, gesallen;
Brandhofer Johann, Schaftlach, geallen.
Der Verihterllatier. Abg. Speck, ersuchte die
Regierung um Definition des Begriffes „Teilnelmer
am gegenwärtigen Kriege"“. Der freiwillige
Eintritt in das Heer mit Rüchicht auf
den belannt gewordenen Gesetentwurf, Art und
Schwere der Straftat, persönliche Verhältnisse
usw. seien erenso dem Bollzuge zu überlassen, wie
die juriftlischen Streitfragen. Das Gesetz erfasse
auch das Militärstrafrerfahren und das Priratllagererfahren.
Bezüglich des Disziplinarrerfalrens
zweisle er. Vor der Niederschlagung
sjei die Zustimmung des Beschuldigten einzu
holen. Redner fragte nach der ungesähren Zahl
der in Betracht kommenden ruhenden Safver.
fahren und begrüßte die Ankündigung eines
weiteren Gnadenerweises für rechtskräftig Verurteilte
in der Begründung des Entwurfs. Er
eimpfahl, möglichst ausgedehnten Gebrauch von
der Begnadigung zu machen, besonders in den
Fällen der übrigens leicht erklärlichen Unkenntnis
über die durch den Krieg veranlaßten rechtlichen
Bestimmungen und in den Fällen, wo#
Gefsängniestrafe als allein zulässige Strase zuerkannt
worden sei.
Der Mitberichterstatter Abg. Dr. Müller-Hof
schloß sich im wesentlichen dissen Anregungen
an, fragte nach der genauen Auslegung der
Auedrücke, „während der Einberufung zu den
Fahnen“, und „bis zur Beendigung des Krieges“,
und trat' ür möglichst umfangreiche Begnadigung
ein. Ein Mitglied des Ausschusses
beantragte, das Gesetz auf die Ehefrauen der
Kriegeteilnehmer auszudehnen mit Rücksicht auf
die außerordentlichen Sorgen und Arbeiten dieser
Frauen und auf ihre Furcht vor dem Gerichte,
die auch zur Hinnahme ungerechter Strasen
führe. Von einem weiteren Redner wu
die Ausdehnung des Gesetzes auf die „Ange.
hörigen“ gewünscht.
Der Justizminister betonte, daß der Eeintmur
lediglich im Interesse der Kriegsteilnehmer vorgelegt
worden sei. Er gab den Begriff „Kriegsteilnehmer",
wie er in Bezug auf die Niederschlagung
im ganzen Deutschen Reiche einheitlich
festitehe. Die nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes
sich meldenden Kriegsfreiwilligen erwiesen
durch ihre Meldung und ihre Pflichterfüllung,
daß sie der Gnade würdig seien. Die
Ausdehnung des Gesetzes auf andere Personen
gehe nicht an, weil der gesetzgeberische Grund,
das persönliche Eintreten des Mannes mit seinem
Leben für das Vaterland, auf diesen nicht
zutreffe. Bei diesen Personen könne die Gnade
nach dem rechtskräftigen Urteile einsetzen. Von
den anfangs Oktober ruhenden 130100 Straf.
rerfahren gegen Kriegsteilnehmer könnten wegen
der Arbeitsüberlastung nur die schwereren
Fälle behandelt werden. Andererseits müsse man
gegenuber groben Mißbräuchen rückjichtslose
Strenge walten lassen, vor allem dort, wo die
Geldftrafe gegenüber dem durch die Gesetzes.
übertretung erzielten Gewinn wirkungslos wöre.
Da sei nur Gefängnisstrafe angemessen. „Während
der Einberufung zu den Fahnen“ sei gleichbedeutend
mit „während der Dienstleistung“,
„bis zur Beendigung des Krieges“ beziehe sich
auf den Friedensschluß. In aslernccher Zeit
lomme ein Gesetzentwurf, worin für § 4 Jij.
fer 2 des Kriegszustandsgesetzes neben der .
sängnisstrafe Gelditrafe rorgesehen werde. Durch
das Gesetz werde hinsichtlich der Niederschlagung
tatsächlich Rechtsgleichheit in Deutschland geschaffen.
Nach längerer Debatte wurde der Antrag b. betreffend
Ausdehnung des Gesetzes auf die Ehefrauen
der Kriegstleilnehmer mit allen gegen
2 Stimmen abgelehnt und das Gesetz unverändert
einstimmig angenommen.
s s s —f-s-·-s-Das
Gemeindebeamtengesetz.
Rünchen. 27. Okt. Der Ausschuß für die
Vorberatuͤng des Gemeindebramtengesetz-Entwurfes
trat heute in seiner 50. Sitzung zur Fortführung
der 2. Leĩung unter dem Vorsitz des
Abg. Frhrn. r. Freyderg (Zir. zusammen. Das
Referat führt Abg. Frank“ Dillingen (Ztr., das
Korreferat Ab g. Dr. v. Calselmann Vlib.
Siaatsminister Dr. Frhr. r. Soden gab namens
der tuateregierung folgende Erklärung ab:
„Vor Eintritt in die Weilerberatung über den
Entwurf des (Gbemeindebeamtengesetzes habe ich
folgende Erlklärung namens der K. Staatsregierung
alzugeben: Die Begründung zu Art.
12 Abf. 1 des Entwurfs legt dar, daß sich cin
berufsmäßiger Gemeindebeamter durch eine Betätigung
als Sozialdemokrat der Achtung unwürdig
ermeisen würde, die sein Amt erfordert,
und daß er deshalb disziplinär zu ahnden wäre.
Angesichts der vaterländischen Haltung, die im
gegenwärtigen Kriege auf dem Boden der geltenden
Staatsordnung auch ron seiten der Sozialdemokraten
an den Tag gelegt wurde, hält
die K. Staatsregierung jene D Darlegung nicht
aufrecht und erachtet damit diese Stelle der
Begründung als weggefallen. Hierbei sieht die
Staateregierung auf dem Standrunkt, daß der
Wortlaut des Art. 12 unrerändert zu blciben
hat und bofft. daß die Beratungen über den
Gesetzentwurf in Kurze zu Ende geführt werden.“
Hicrauf rertagte sich der Ausschuß auf Donnerstag
nachmittags 4 Uhr, um inzwischen den
einzelnen Fraktionen Gelegendeit zu geben. zu
dieser Erklarung der Staatsregierung Stellung
zu nehmen. Der Worilaut des Gesehentwurses
in Artikel 12 beißt: „Der Gemeindebeamte
hat alle Obliegenheiten seines Amtes den Gesezen,
Verordnungen und Dienstrorschriften ent:
irrechend gewissenhaft wahrzunchmen und sich
durch sein Verhalten in und außer dem Amie
der Achtung. die dieses erfordert, würdig zu erweisen.
In der Begründung dazu hieß cs:
„Für die Frage, ob sich ein Gemeindebeamter
als Sozialdemokrat betätigen dürfe, ergibt sich
hrernach folgendes: Daß sich der Staatsbeamte
durch eine solche Betätigung der Achtung unwürdig
machen würde, die sein Beruf erfordert,
und daß er deshalb disziplinär zu ahnden ware,
hat die Staatsregierung unter Anführung entsprechender
Erkenntnisse dargetan. Das nämliche
muß auf Grund des Art. 12 des Entwurfs zum
Gemeindebeamtengesetz für die berufsmähigen
Gemeindebeamten gelten.“
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