Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

( 252 ) 
1587 
11606 
13264 
8290 
1658 
giebt zum Producte 2,631246 Thlr. 
Demnach ist der Betrag einer solchen Jahresrente 2,631246 Thlr. oder 2 Thlr. 15 Gr. 2 Pf. 
3.) Sollte eine in Renten zu vertheilende Summe ulcht allein in ganzen Thalern, sondern in Thalern, 
Groschen und Pfennigen zugleich bestehen, so müssen die Groschen und Pfennige (mittelst der Hülfstafel C.) 
erst in Decimaltheilen des Thalers ausgedrückt werden; zu welchem Behuf jedoch meistentheils die drei 
ersten Oecimalen hinlänglich sind. 
  
  
Hätte z. B. eine Commun alle 200 Jahre die Summe von 2375 Thlrn. 7 Gr. 9 Pf. zu bezahlen, 
und es sollte diese Summe in 290 gleiche Rentenzahlungen vertheilt werden, se sind 7 Gr. 9 Pf. nach der 
Hülfstafel C. soviel als 0,322917 Thlr., und mithin diese 2375 Thlr. 7 Gr. 9 Pf. = 2375,322917 Thlr. 
oder abgekürzt 2375,323 Thlr. Wird also diese Zahl mit der bei 290 Jahren stehenden Rentenzahl mul- 
tiplicirt, so zeigt das Product den Bekrag für eine Jahresrente: 
also: 2375,323 Thlr. 
  
multiplicirt mit 0,000506 Im Productke müssen von der rechten nach der linken Hand zu 
14 251938 wieder 9 Ziffern als Decimalen abgeschnitten werden, weil 
11876615 beide Factoren zusammen 9 Decimalen enthielten. 
  
giebt zum Product: 1,201913438. 
9 Es ist demnach der Betrag einer Jahresrente 1,2019 Thlr. oder, nach der Hülfstafel C= 1 Thlr. 
4 Gr. 11 Pf. 
  
Zur Tabelle B. 
Miktelst dieser Tabelle kann nicht allein eine jede, zwischen 1 und 400 Jahren jedes Jahr fällig wer- 
dende Rente auf ihren jetzigen baaren Werth zurückgebracht werden, sondern sie dient noch ganz vorzüglich 
dazu, den in §. 76. sub f. angeführten dermaligen Kapitalwerth der ausgeworfenen Rentendifferen= 
zen zwischen der ersten und der künftigen Neubauperiode zu ermitteln. · 
Folgendes Beispiel wird den Gebrauch der Tafel für diesen Zweck erläutern: 
Es sei, wie vorstehend unter 2. angenommen worden, die volle Neubauperiode = 150 Jahre; der 
Werth der am Schlusse derselben zu leistenden Neubaufrohnen = 1587 Thaler —= —, die Zeit bis 
zum nachsten nothwendigen Neubau, weil das Gebäude schon 130 Jahre steht = 20 Jahre.
	        
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