Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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bes Jahr vorher angebrachten Anmeldungen der Kapitalzahlung anzunehmen und der 
hoͤhern Behoͤrde anzuzeigen. 
E 10. 
Gegen Production der Quittung uͤber die erfolgte Kapitalzahlung wird diese in 
den Consens- und Hypothekenbuͤchern angemerkt. Sie wird aber auch im Rentenca- 
taster abgeschrieben, und dabei ausgedrückt, nach welchem verminderten Betrage von 
nun an die Renten zu entrichten sind. « 
9.11". 
Die an die Landrentenbank zu zahlenden Renten werden eben so, wie die Steuern, 
beigetrieben, und es leiden darauf alle Grundsaͤtze uͤber die Beitreibung der Steuern 
und deren Locirung im Concurs, so wie uͤber Vertretung der Lokalsteuereinnahmen in 
der Maße, wie sie zeither in den alten Erblanden Statt gefunden hat, durch die ver- 
fassungsmäßig dazu Verbundenen, Anwendung. 
. 12. 
Für jeden Renteberechtigten fertigt, auf den Grund des confirmirten Ablsungs- 
Vertrags, nach dem durch Fünf und Zwanzig zu Kapital erhöheten Betrage sämmtli- 
cher, ihm ausgeworfenen und an die Rentenbank überwiesenen (F.. 3. und 7.) Ablö- 
sungsrenten, die Rentenbankverwaltung Rentenbriefe aus, und stellt dieselben zur wei- 
tern Verfügung der General-Ablösungscommission. 
G. 13. 
Diese Rentenbriefe sind auf den Briefsinhaber gestellte Obligationen der genten- 
bank, in welchen der Kapitalbetrag und das Versprechen, denselben ein halbes Jahr 
nach der kuͤnftigen Ausloosung zu bezahlen und bis dahin mit Drei und Ein Drittel 
vom Hundert jaͤhrlich zu den beiden halbjaͤhrigen Terminen Ostern und Michaelis zu 
verzinsen, ingleichen die desfallsige Garantie des Staats ausgedruͤckt ist. 
6. 14. 
Die Rentenbriefe werden auf Kapitalsummen von 1000 Thaler, 500 Thaler, 100 
Thaler, 50 Thaler, 25 Thaler und 12 Thaler 12 Groschen und mit ihnen zu- 
gleich Zinsleisten und Zinsscheine (Talons und Coupons) ausgefertigt und ausgegeben. 
. 15. 
Sowoahl die Rentenbriefe, als die Talons und Coupons werden von der Renten- 
Bankverwaltung vollzogen und, nach Verschiedenheit der Kapitalbeträge, mit. verschiede- 
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