Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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seyn sollte, bat die Obrigkeit, oder, falls die zu einem Bezirke gezogenen Oeke verschiede- 
nen Behörden unterworfen sind, der Amtshaupcmann angemessene Anordnung hierunter 
zu kreffen. 
Dresden, den 13½ Juni 1832. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister, 
von Carlowitz. 
Pebsch. 
  
I 41.) Verordnung 
die Ausmittelung des nothdürftigen Unterhalts für Hebammen betreffend; 
vom 13ten Juni 1832. 
Noch dem von Sr. Königlichen Majestät und des Prinzen Mitregenten Kdniglichen 
Hoheit gefaßeen Beschlusse soll die unter heucigem Tage aus dem Ministerio des Innern 
ergehende Verordnung, die Ausmittelung des nothdürftigen Unterhalts für Hebammen be- 
treffend, auch in dem Markgrafthume Oberlausiß befolge werden. 
Es haben sich daher sämmtliche Oberlausizer Behörden, Gemeinden und Alle, die 
es sonst angehe, hiernach gebührend zu achten. 
Dresden, den 13ten Juni 1832. 
Gesammt-NMinisterium. 
von Zezschwitz. von Carlowitz. 
Ausgegeben am 23sten Juni 1832.
	        
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