A. bei einem
Forstbedienten;
a.) Dauer und
zeit.
b.) Bestimmun-
gen hinsichtlich
der Annahme
der Lehrlinge.
( 394,)
Das Erstere allein ist jedoch nur für die niedern Scellen der Unterförster und Re-
vierjäger ausreichend.
. 3.
Die Lehrzeit bei einem Forstbedienten ist auf wenigstens drei Jahre festgesetzt, in-
sofern der tehrling niche noch die Forskakademie besucht und daselbst einen vollständigen
Zweck der Lehr- Lehrcursus macht.
In diesem Falle genuͤgt eine einjaͤhrige Lehrzeit. — Der Zweck dieser Lehrzeit
ist, dem Lehrlinge eine, auf eigene Anschauung und Uibung begruͤndete, Kenntniß der
Forstculeur= und Forstbenutzungs-Arbeiten, so wie der Erfordernisse des Forstschutzes zu
verschaffen und ihm dabei Gelegenheit zu geben, sich die ndehigen Fertigkeiten zu weld-
männischer Ausübung der Jagd zu erwerben.
Der Forstmeister hat darauf Aufsicht zu führen, daß die Uncerweisung der Lehr-
linge dem Zwecke gemäß betrieben werde.
1.)
G. 4.
Ohne besondere schriftliche Erlaubniß des Forstmelsters darf kein Ober- oder Re-
vierförster Forstlehrlinge annehmen. Der Forstmeister hat die Annahme von Lehr-
lingen nur solchen der genanncen Forstbedienten zu gestatten, welche die zur Bil-
dung der Lehrlinge erforderlichen Kenntnisse und stctlichen Eigenschaften besißen,
und auf einem Reviere angestellt sind, dessen Umfang und Bestand binlänglich
Gelegenheic zum praktischen Unterrichee barbietet.
2.) Die Zahl der anzunehmenden Lehrlinge hänge von der Bestimmung des Forst-
3.)
meisters ab, welcher darauf sehen wird, daß die Berufegeschäfte des Forstbedien-
ten durch eine zu große Anzahl solcher tehrlinge nicht leiden.
Jeder Lehrling ist vor seiner Annahme dem Forstmeister persönlich vorzustellen,
und dieser hat dessen Annahme nur dann zu genehmigen und hierüber einen Er-
laubnißschein auszustellen, wenn derselbe
a) von gesundem Körper ist,
b) das 15te Lebensjahr zurückgelege har,
Z) bei einer anzustellenden Prüfung gute naktürliche Verstandsfähigkeiten zeige,
und
d) den nöthigen Schulunterriche genossen ba#,so daß er fertig ließe, deutlich
und richtig schreibe und von der Rechenkunst die vier Species und die Re-
gel de cri inne hac.