Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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nicht eine von der Provinzialverfassung bedingte Abänderung erleiden, als worüber das 
den Commissarien zugefertigte Conferenzproktocoll vom 26sten Juli das Nähere enthält, 
sich gebührend zu achten und in den Fällen, in welchen, nach jenen Bestimmungen, die 
Eneschließung der Königlichen Landesdirection einzuholen ist, an die Knigliche Ober- 
Amts-Regierung zu berichten. 
Budissin, den 30 ten Juli 1832. 
Königlich Sächsische Oberamts-Regierung des Markgrafthums 
Oberlausitz. 
von Gerßdorf. 
Otco Schumann, 8. 
Ausgegeben am 6ten August 1832.
	        
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