Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

und 
  
( 426 ) 
in die erste Kammer 
der Meißner Kreis drei, 
der erzgebirgische Kreis zwei, 
die Oberlausitz drei, 
der teipziger Kreis zwei, 
der Voigtländische Kreis zwei, 
in die zweite Kammer 
der Meißner Kreis fünf, 
der erzgebirgische Kreis drei, 
die Oberlausitz fünf, 
der tLeipziger Kreis vier, 
der Voigtländische Kreis drei 
Abgeordnete zu ernennen har, wonach sich sowohl bei den nächstbevorstehenden, als bei 
den künftigen Landeagswahlen der Rirterguksbesitzer zu achten ist. 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und das Knigliche 
Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 6ten November 1832. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Bernhard August von Cindenau.
	        
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