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sechs Bücher bringen. Unter P. Paul III. machte der Cardinal
von Carpo eine Revision dieser Aegidianischen Sammlung, und
diese erhielt wieder ausdrückliche gesetzliche Kraft. Acgidianac
Constitutiones cum additionibus Carpensibus. Venclis.
1571. fol.
1491- 20. Länder, Reunionen unter Alerander VI.,
12 meist noch wilder und oft auch nicht viel gerechter betrieben,
als 180 Jahre nachher Ludwig XIV. that. Ihr Zweck war
damals zum Vortheil des Hauses Borgia; ihr Gewinn fiel
aber der Rdmischen Kirche zu.
P. Julius II. fuhr fort, die kleinen Herren im soge,
nannten Kirchen= Staat sich unterwürfig zu machen; sogar
den Venetianern entriß er Ravenna, und selbst der schöne
1513 Staat von Bologna unterwarf sich auf Capitulation.
Bald darauf mußte auch Ancona sammt seinem
Gebiete sich unterwerfen, und 1508. fiel auch
Ferrara als erledigtes Lehen heim.
Die ganze heutige Masse des Kirchen-Staats war also
noch vor dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts consolidirt"
denn nach diesen SZeiten wurde nichts beträchtliches mehr erworben.
Bloß Urbino fiel noch 1631 an die päbstliche Cammer,
und 16001 machte sich der Pabst mit Einziehung von
Castro und Ronciglione bezahlt, weil der Besitzer weder Zinse
noch Capital abtrug.
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Von Bologn a's Geschichte bis zu Ende des 13ten Jahrhunderts
handelt eines der gelehrtesten historischen Werke, das in
der letzteren Hälfte dieses Jahrhunderts in Italien erschienen
ist
Savioli Annali Bolognesi. Vol. I- IV. Bassano. 1784 — 1280. 4.
Von Urbino
Rinaldi Reposati della Zecca di Gubbio c delle geste de’
Contic Duchi di Urbino. Bologna. T. 1. II. 1772. 4.
Von Ferrara