Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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g. 33. 
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Inhalt. 
  
Allgemeine Vorschrift in Beziehung auf den Meßhandel überhaupt. 
In Beziehung auf die Behandlung unversteuerter Meßgüter. 
Welche Güter als contofähige Meßgüter anzusehen sind. 
4— 7. Wirkungen des Contoverfahrens. 
Zeitbestimmung für Eröffnung und Schluß der Conti. 
Eingang der Waaren aus dem Auslande. 
Eingang zu Leipzig. 
11 — 13. Specielle Revisson. 
Ermittelung des Nettogewichts beim Eingange. 
Ergebniß der Revision beim Eingange. 
Eingang mit den Posten. 
und 18. Contirung. 
Erfordernisse zu Erlangung des Meßconto. 
a) Im Allgemeinen. 
b) Hinsichtlich der Waarenmenge. 
Vermischte Lager von ausländischen und gleichnamigen inländischen Waaren. 
Wegfall des Anspruchs auf Contirung bei inländischen, aus dem Auslande eingehen- 
den Waaren. 
Meßverkehr mit inländischen oder versteuerten, in freiem Verkehre befindlichen Ge- 
genständen. 
Feststellung des Contocredits. 
Abschreibung vom Conto überhaupt. 
Abschreibung vom Conto beim Verkauf zur Abführung nach dem Auslande oder 
nach Packhofsstädten. 
Ausstellung der Certificate zu diesem Behufe. 
Verhältniß zwischen dem Verkäufer und Käufer. 
Gestattung von Mittelspersonen. 
und 31. Ausgangsabfertigung. 
Begleitscheinertheilung über getheilte Waarenposten. 
Waarenverschluß.
	        
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