Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

½.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  20.  April  1877.
Inhalt.

Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens,  betressend  die  organischen  Bestimmungen
  der  Centralstelle  für  die  Landwirthschaft  und  das  Statut  des  landwirthschaftlichen  Vereins.  Vom
12.  April  1877.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betrefsend  die  Aufhebung  der  besonderen
Staatsaufsicht  uber  die  Gemeinde  Leinzell,  Oberamts  Gmünd.  Vom  12.  April  1877.

 

 

Versügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kirchen-  und  Schulwesens,  betreffend  die  organischen
bestimmungen  der  Tentralstelle  für  die  Landwirthschast  und  das  Statut  des  landwirthschaftlichen
Vereins.  Vom  12.  April  1877.

Seine  Königliche  Majestät  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsministeriums
vermöge  Höchster  Entschließung  vom  12.  April  1877  die  nachfolgenden  organischen  Bestimmungen
  der  Centralstelle  für  die  Landwirthschaft  unter  Aufhebung  der  Verfügung
vom  22.  Juli  1848,  betreffend  die  Organisation  der  Centralstelle  für  die  Landwirthschaft
(Reg.  Blatt  Seite  349),  sowie  das  hienach  abgedruckte  Statut  des  landwirthschaftlichen
Vereins  gnädigst  zu  genehmigen  geruht.

Stuttgart,  den  12.  April  1877.
Sick.  Geßler.

J.
Grganische  Bestimmungen  der  Centralstelle  für  die  Kandwirthschaft.
I.  Geschäftskreis.
8.  1.

Der  Geschäftskreis  der  Centralstelle  umfaßt  die  staatlichen  Vorkehrungen  zur  Förderung
  der  Landwirthschaft  und  der  landwirthschaftlichen  Gewerbe  im  Allgemeinen,  sowie