½.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. April 1877.
Inhalt.
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betressend die organischen Bestimmungen
der Centralstelle für die Landwirthschaft und das Statut des landwirthschaftlichen Vereins. Vom
12. April 1877. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Aufhebung der besonderen
Staatsaufsicht uber die Gemeinde Leinzell, Oberamts Gmünd. Vom 12. April 1877.
Versügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die organischen
bestimmungen der Tentralstelle für die Landwirthschast und das Statut des landwirthschaftlichen
Vereins. Vom 12. April 1877.
Seine Königliche Majestät haben nach Vernehmung des Staatsministeriums
vermöge Höchster Entschließung vom 12. April 1877 die nachfolgenden organischen Bestimmungen
der Centralstelle für die Landwirthschaft unter Aufhebung der Verfügung
vom 22. Juli 1848, betreffend die Organisation der Centralstelle für die Landwirthschaft
(Reg. Blatt Seite 349), sowie das hienach abgedruckte Statut des landwirthschaftlichen
Vereins gnädigst zu genehmigen geruht.
Stuttgart, den 12. April 1877.
Sick. Geßler.
J.
Grganische Bestimmungen der Centralstelle für die Kandwirthschaft.
I. Geschäftskreis.
8. 1.
Der Geschäftskreis der Centralstelle umfaßt die staatlichen Vorkehrungen zur Förderung
der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Gewerbe im Allgemeinen, sowie