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1629 und 1630 geschehenen gewaltsamen Colnischen Occupation
des größeren Stifts 2. Dieß Opfer war groß, zu dem
sich hier endlich das Lüneburgische Haus bequemte, und
sollte dieses Opfer dadurch noch größer gemacht werden, daß
diese Hlldesheimische Stiftslande, die unter einer hundertjährigen
Calenbergwolfenbüttelschen Regierung merkbar gewonnen
hatten, ger adehin in ihrem gegenwärtigen
Zustande an Hildesheim abgetreten werden sollten 2)2 wie
manches kleine Pfandschaftstück war zu denselben eingeloͤst worden,
wie manches Stück Landes hatte man Begquemlichkeit
halber von Calenbergischen und Wolfenbüttelschen Aemtern zugelegk,
wie manches war durch rechtliche Ausführung mit
großen Proceßkosien inzugewonnen worden? Und diese ganze
Summe von Zuwachs, die doch Hildesheim nicht vermissen
konnte, weil Hildesheim nie im Besitze desselben gewesen war,
sollte bei Abtretung der alten hinweggenommenen Stifslande
an Hildesheim abgetreten werden?
Noch blich denn, wenn endlich auch alles dies bald
nachgeben sollten. Zuerst durften sse nur die drei Aemter
Schladen, Virneburg und Wiedelohe anbieren; dann noch
Steinbrügge dazu; hierauf etwa noch Woldenberg, selbst auch
Bilderlohe. Nun sollten sie sich entschuldigen: weitere Concessionen
sepen ihnen unmöglich, sie mußten erst referiren, neue
Justruktionen holen. Doch endlich durften sie noch sub spe
rati auch Liebenburg einräumen; sogar zuletzt das Amt Gronau,
die Stadt ausgenommen; aber weiter durchaus nicht. In den
letzten Instruktionen jedoch wurde der Ton herabgestimmt, und
es hieß: man wolle den Gesandten keine gradus in cedendo
vorschreiben, sie sollten nur suchen, von den alten Stiftslanden
ein Nahmhaftes zu retten, besonders Coldingen, Westerhof und
Lutter.
5% Hannover versuchte auch einige Austauschungen; besonders das
Amt Nute wollte es gar nicht lassen. Vergl. einen Befehl von
Christ. Ludwig v. II. Jan. 1643.
Spitiler's fämmtl. Werte. VII. Bd. 7