Volltext : Die Reichsregierung.

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Benennung  Reichsschatzamt  übertragen  wurde).  Während  die
Geschäfte  der  Reichsfinanzverwaltung  anfangs  in  der  Zentralabteilung
  des  Reichskanzleramts  bearbeitet  worden  waren,  hatte
man  seit  1877  für  diese  Gruppe  von  Geschäften  eine  neue  Abteilung
  im  Reichkanzleramte  gebildet.

Allein  die  wachsende  Menge  dieser  Gruppe  von  Geschäften,
die  besondere  technische  Spezialkenntnisse  erheischten,  die  Bedeutung
  derselben  und  die  hieraus  erwachsende  Verantwortlichkeit
ließ  die  Organisation  einer  selbständigen  Reichsfinanzbehörde
ratsam  erscheinen  ?).

Die  Verselbständigung  dieser  Abteilung  vollzog  sich  nicht
so  einfach  wie  die  früheren.  Fürst  Bismarck  hat  offenbar  seine
Ansichten  in  bezug  auf  die  Organisation  dieses  Reichsfinanzamts
geändert.

In  den  Verhandlungen  über  das  Stellvertretungsgesetz  1878
schwebte  ihm  die  Idee  einer  engen  Verbindung  der  Reichsfinanzleitung
  mit  dem  preußischen  Finanzminister  nach  dem  Vorbilde
der  Reichsmilitärverwaltung  durch  den  preußischen  Kriegsminister
  und  den  Kanzler  vor.  Der  Schatzsekretär  sollte  in  allen
erheblichen  Sachen,  besonders  Gesetzentwürfen  dem  Kanzler  nur
Vorlagen,  die  mit  der  Unterschrift  des  preußischen  Finanzministers
versehen,  unterbreiten.  „Der  unter  Verantwortlichkeit  des  Kanzlers
  selbständig  leitende  Beamte  wäre  dann  für  mich“,  so  führte

ı)  Nach  der  Erklärung  des  Präsidenten  des  Reichskanzleramts  Hofmann  im
Reichstag  (Stenogr.  Berichte  1878,  Bd.  II,  S.  857)  sollte  der  Geschäftsbereich  der
künftigen  obersten  Finanzbehörde  des  Reichs  umfassen:  ı)  das  Etats-,  Kassen-  und
Rechnungswesen,  also  namentlich  die  zentrale  Leitung  der  Vorarbeiten  für  die  Aufstellung
  des  Reichshaushaltsetats,  Kontrolle  der  Ausführung  desselben,  Rechnungslegung;
  2)  die  Verwaltung  der  Reichsschuld  (Begebung  der  Reichsanleihen,  Schatzscheine);
  3)  Münzwesen;  4)  Zoll-  und  Steuerwesen  (mit  Ausnahme  der  handelspolitischen
Seite,  die  in  dem  künftigen  Reichsamt  des  Innern  zu  bearbeiten  war).  Auch  die
Reichshauptkasse  und  die  Verwaltung  des  Kriegsschatzes  gehören  zum  Ressort  des
Reichsschatzamts.

2)  Vgl.  Denkschrift  des  Entwurfs  zum  Reichshaushaltetat  für  1878/79  (Drucksachen
  d.  D.  Reichstags,  3.  Leg.-Per.,  2.  Sess.,  1878,  Bd.  III,  S.  140).