Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

( XT) 
  
Militairstrafgesetzbuch — dessen Bekanntmachung betr. (Landtagsabschied.) 
Ministerium der Finanzen f. Finanzministerium. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts — Verhältniß 
desselben zu den geistlichen Behörden der Oberlausig vom 1. Januar 1835. an 
s. Jüdischer Cultus. 
Ministerium des Innern — zwei Mitglieder dessen werden der Oberrekru- 
tirungsbehoöͤrde zugeordnet. 
· 
bei selbigem sind Beschwerden über Verweigerung oder Beschränkung zu- 
gestandener Begünstigungen verabschiedeter Soldaten anzubringen 
Ministerium des Kriegs s. Kriegsministerium. 
Mitbelehnschaften an Rittergutern in den Kreislanden — sollen auch vom 
Bauernstande erlangt werden konnen 
Mitbelehnschafterneuerung — findet bei knnr in der P des 
Hauptvasallen nicht weiter Stat . .. .. 
Most — was bei dessen Verkauf zu beobachen: 
N. 
Nothzucht — deren Bestrafung. 
O. 
Oberamtsregierung — selbiger steht die Verpflichtung und Einweisung der Buͤr— 
germeister und Stadtrichter in der Oberlausitz zu 
an selbige ist die Hauptübersicht des Viehbestandes einzusenden . 
Oberlausitz — die von derselben auf die Staatsschuldencasse zu uberuchmenden 
Landesschulden 
daselbst koͤnnen Cessionen und Verpsändungen“ der auf Allodialgrundstäcken 
hypothekarisch versicherten Forderungen, ohne Mitwirkung des Nichters des 
verpfändeten Grundstücks, fernerhin gültiger Weise erfolgen 
die über die Veränderungen in der Particularverfassung und Verwaltung 
derselben abgeschlossene Uebereinkunft betr. (Landtagsabschied.) 
die dasigen Landesschulden betr. (Landtagsabschiedt) 
Urkunde, die durch Anwendung der Verfassung des Königreichs Sachsen auf 
die Oberlausig bedingte Modiftcation der Particularverfassung dieser Provinz betr. 
CDie Ucebersicht des Inhalts derselben befindet sich S. 510 flgg.) 
Verfahren zu Ausmittelung der Beitragsquote dasiger Provinz zum allgemei- 
nen Staatsbedarfe (Beilage O zur Vertragsurkunde.t) 
die durch die wegen Modiftcation der lausitßer Provinzialverfassung inre 
Uebereinkunft hervorgehenden Veränderungen berr. 
s. Pfarr= und Schulämter. 
Oberzollräthe — deren Hofrang berr. k% 
Obligationen, landschaftliche, dltere dreiprocentige, verloosbare, — deren 
Tilgung und Umtausch gegen Obligationen der dreiprocentigen Anleihe vom 
Jahre 1830. . .. 
s. Steuerscheine. 
— — 
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— 
Datum. 
30. 
2. Dec. 
26. Oct. 
26. Oct. 
30. — 
- 
* — 
17. Nov. 
2. Dec. 
13. Jan. 
27. März. 
  
Oct. 
22. Febr. 
22.Febr. 
0. Dec. 
23. Sept. 
8. Febr. 
Seite. 
333. 
481. 
253. 
271. 
288. 
67. 
67. 
461. 
202efg. 
47. 
  
30. Jun. 
4. Febr. 
29. Sept. 
161. 
60. 
209. 
245. 
331. 
333. 
482. 
513.— 
481. 
“*'di 
107. 
  
Paragr. 
25. 
17. 
84. 
5. 
8 —11. 
  
  
 
	        
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