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3II. Verfuͤgungen der Departements.
Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
t) Erhöhung der Löhnung der Landjäger der Sicherhrits= Wache.
In Folge der auf dem leßtzten Landtage getroffenen Verabschiedung des Haupt-Finanz-Erar
pro 1827 hat bei dem. K. Landjäger-Corps für den Sicherheitsdienst eine
Erhöhung der uöhnung
des Stabs-Fouriers, des Fouriers und der vier Stations-Commandanten erster
Elasse von täglichen 50 kr. aauf . . 36 kr.
der Stations-Commandanten zweiter Classe von r télichen 26 7 auf 50 kr.
der Stations-Commandanten dritter Elasse von täglichen 20 kr. auf. 23 kr.
der Landjäger erster Elasse von täglichen 12 kr. aaf liie kr.
der Landjäger zweiter Classe von täglichen 6 kr. auf ·. 12 kr.
vom 1. Juni d. J. an (gegen Wieder-Einzug der unter dem 19. April v. vorläußgn
genehmigten Zulagen) einzutreten.
Den sämtlichen Oberamts-Pflegen wird solches unter Hinweisung auf die bestehenden
Vorschriften wegen Bezahlung und Aufrechnung der Landjäger-Kosten eröffnet.
Stuttgart den 24. Mai 1850. Schmidlin.
5) Instruktion zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die polizeilichen Beschränkungen der Wersicherung
des beweglichen Vermögens gegen Feuers-Gefahr.
Für die Vollziehung des Gesetzes vom 25. d. M., betreffend die polizeilichen
Beschränkungen der Versicherung des beweglichen Vermögeno gegen Feuers- Gefahr,
werden nachstehende Borschriften ertheikt.
1) Von der Bildung der Schäbungs-Commissionen. *
(Art. 2 des Geseßes).
a)Ordentliche Schätzungs-Commissionen.
g. 1.
Die Mitglieder der Schätzungs-Commissionen, welche ttatt der Gemeinderäthe über