Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(540 ) 
92.) Verordnung, 
die Unterordnung des jüdischen Cultus und der jüdischen Schulen unter 
das Ministerium des Cultus und des öffentlichen Unterrichts 
betreffend; 
vom 20 ten December 1834. 
Wag, Anton, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. 2c 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen cc. 
thun hiermit kund, daß Wir, in Genehmigung des, von der letzten Ständeversammlung 
geschehenen Ancrags, für gut befunden haben, den jüdischen Culens und die jsüdischen 
Schulen unter die Oberaufsicht des Ministerii des Cultus und des öffentlichen Unterrichts 
zu stellen. Es wird daher in dieser Maase das, in der Verordnung vom 7ten November 
1831. unter Nummer 4. C. 9. bestimmte Ressortverhäleniß hierdurch modificirt und es 
hat hiernach letztgedachees Ministerium das Weitere zu besorgen und zu verfügen. 
So geschehen unter Unserer eigenhändigen Vollziehung und Vordruckung des könig- 
lichen Siegels zu Dresden, am 20. December 1834. 
Anton. 
Friedrich August, H.z. S. 
Hans Georg von Carlowitz. 
  
Ausgegeben am 29sten December 1834.
	        
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