IV. Die Enttäuschungen des Friedens und des Wiener Kongresses. 65
Heere, sowie die Gesamtdauer der Dienstverpflichtung vom
20. bis zum 35. Jahre waren früheren Entwürfen entlehnt.
Die Beibehaltung der Landwehr empfahlen die Rücksicht auf
die künftige politische Lage Preußens und finanzielle Erwägungen.
Neu war die ihr infolge ihrer Bewährung im Freiheitskampfe
eingeräumte hervorragende Stellung und die Teilung
in zwei Aufgebote nach dem Vorbilde der englischen und
der Schweizer Milizen und den Erfahrungen des letzten Krieges.
Ferner überwies Boyen, das Krümpersystem weiterbildend,
die beiden jüngsten Jahrgänge der nach drei Dienstjahren in
der Linie Entlassenen nicht gleich der Landwehr, sondern als
Reserve dem stehenden Heer, um daraus im Kriegsfall dessen
Cadres zu vermehren oder auch Linienregimenter zu bilden.
Die Härten zu mildern, zu denen die dreijährige Dienstzeit
gelegentlich führen konnte, nahm er die Idee Scharnhorsts auf,
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wohlhabenden im Heerdienst
für die Staatskasse dadurch auszunutzen, daß sowohl die,
welche sich selbst kleideten, bewaffneten und unterhielten, als
auch die, welche sich den Wissenschaften und schönen Künsten
widmeten, nur ein Jahr dienen sollten.
So stellt sich Boyens Wehrgesetz, obgleich es einzelne ältere
Gedanken aufnahm, doch im ganzen als neu und einheitlich
dar. Daß es in wesentlichen Punkten bereits bestehende Einrichtungen
nur fortbilde, betonte Boyen namentlich dem König
gegenüber. In seiner Begründung ging er davon aus, die
Erhaltung des Friedens hänge mehr ab von den Heereseinrichtungen
der einzelnen Nationen als der Friedensliebe der
Regierungen und der Völker; ihre Grenze aber finde die Heeresrüstung
in der Bevölkerung und den Finanzmitteln des Staates;
auch müsse sie die Erhaltung der Gewerbe und der Wissenschaften
ebenso wie die kriegerische Bildung berücksichtigen —,
Sätze, die der Zustimmung des Königs gewiß waren. Dessen
Abneigung gegen gründlichere Neuerungen entwaffnete die Ausführung,
die Aufgabe sei ja schon gelöst: man habe bereits
eine Heeresverfassung, die nicht allein Preußen und Deutschland
befreit habe, sondern auch alle Keime und Grundlagen
für eine zweckmäßige Erweiterung enthalte. So wurde denn
kr
Prutz, Preußische Geschichte. IV. 5