Full text : Preußische Geschichte. Vierter Band. (4)

IV.  Die  Enttäuschungen  des  Friedens  und  des  Wiener  Kongresses.  65

Heere,  sowie  die  Gesamtdauer  der  Dienstverpflichtung  vom
20.  bis  zum  35.  Jahre  waren  früheren  Entwürfen  entlehnt.
Die  Beibehaltung  der  Landwehr  empfahlen  die  Rücksicht  auf
die  künftige  politische  Lage  Preußens  und  finanzielle  Erwägungen.
  Neu  war  die  ihr  infolge  ihrer  Bewährung  im  Freiheitskampfe
  eingeräumte  hervorragende  Stellung  und  die  Teilung
  in  zwei  Aufgebote  nach  dem  Vorbilde  der  englischen  und
der  Schweizer  Milizen  und  den  Erfahrungen  des  letzten  Krieges.
Ferner  überwies  Boyen,  das  Krümpersystem  weiterbildend,
die  beiden  jüngsten  Jahrgänge  der  nach  drei  Dienstjahren  in
der  Linie  Entlassenen  nicht  gleich  der  Landwehr,  sondern  als
Reserve  dem  stehenden  Heer,  um  daraus  im  Kriegsfall  dessen
Cadres  zu  vermehren  oder  auch  Linienregimenter  zu  bilden.
Die  Härten  zu  mildern,  zu  denen  die  dreijährige  Dienstzeit
gelegentlich  führen  konnte,  nahm  er  die  Idee  Scharnhorsts  auf,
die  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  der  Wohlhabenden  im  Heerdienst
  für  die  Staatskasse  dadurch  auszunutzen,  daß  sowohl  die,
welche  sich  selbst  kleideten,  bewaffneten  und  unterhielten,  als
auch  die,  welche  sich  den  Wissenschaften  und  schönen  Künsten
widmeten,  nur  ein  Jahr  dienen  sollten.

So  stellt  sich  Boyens  Wehrgesetz,  obgleich  es  einzelne  ältere
Gedanken  aufnahm,  doch  im  ganzen  als  neu  und  einheitlich
dar.  Daß  es  in  wesentlichen  Punkten  bereits  bestehende  Einrichtungen
  nur  fortbilde,  betonte  Boyen  namentlich  dem  König
gegenüber.  In  seiner  Begründung  ging  er  davon  aus,  die
Erhaltung  des  Friedens  hänge  mehr  ab  von  den  Heereseinrichtungen
  der  einzelnen  Nationen  als  der  Friedensliebe  der
Regierungen  und  der  Völker;  ihre  Grenze  aber  finde  die  Heeresrüstung
  in  der  Bevölkerung  und  den  Finanzmitteln  des  Staates;
auch  müsse  sie  die  Erhaltung  der  Gewerbe  und  der  Wissenschaften
  ebenso  wie  die  kriegerische  Bildung  berücksichtigen  —,
Sätze,  die  der  Zustimmung  des  Königs  gewiß  waren.  Dessen
Abneigung  gegen  gründlichere  Neuerungen  entwaffnete  die  Ausführung,
  die  Aufgabe  sei  ja  schon  gelöst:  man  habe  bereits
eine  Heeresverfassung,  die  nicht  allein  Preußen  und  Deutschland
  befreit  habe,  sondern  auch  alle  Keime  und  Grundlagen
für  eine  zweckmäßige  Erweiterung  enthalte.  So  wurde  denn

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Prutz,  Preußische  Geschichte.  IV.  5