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scheinen, dass die Absicht des Gesetzgebers dahin ging, die
Thronfolgestreitigkeiten nicht unter den Begriff der Ver-
fassungsstreitigkeiten zu begreifen. Ich habe schon erwähnt,
dass im verfassungsberatenden Reichstage von 1867 der Ab-
geordnete Zachariae einen Antrag auf Einführung eines Bundes-
schiedsgerichtes einbrachte, zu dessen Zuständigkeit nach Punkt 4
des Antrages gehören sollten: „Streitigkeiten über Thronfolge,
Regierungsfähigkeit und Regentschaft in den Einzelstaaten.“
Bei Begründung dieses Antrages hob Zachariae hervor: „Es
können diese Dinge — jene vorerwähnten Thronstreitigkeiten —
aber auch gar nicht begriffen werden unter den Verfassungs-
streitigkeiten, von denen der Art. 70 redet.« Der Antrag ge-
langte damals nicht zur Annahme „mit Rücksicht auf die den
Staaten teure Selbständigkeit und Souveränität“. Also, es
sollte den Einzelstaaten überlassen bleiben, in ihren Grenzen
entstehende Thronfolgestreitigkeiten selbständig zu erledigen;
ein jeder Staat sollte die eigenen Angelegenheiten, soweit sie
die Thronfolge berührten, selbst zu erledigen berechtigt und
berufen sein — so war es damals die Absicht des Reichs-
tages. Zur Erläuterung und Begründung dessen mag hin-
zugefügt werden, dass der Abgeordnete Windhorst in demselben
Reichstage sich dahin aussprach: „Dass etwaige Streitigkeiten
über Sukzession, Regierungsfähigkeit und Regentschaft nur
gerichtlicher Entscheidung unterliegen können in einem Bundes-
staate, scheint mir sich ganz von selbst zu verstehen... Mag
auch bereitwilligst zugegeben werden, dass bei Sukzession in
den grösseren völlig unabhängig dastehenden Staaten die
Sache mehr die Natur einer politischen und Machtfrage an-
nehmen kann, so kann in einem Bundesstaate doch, der eben
einen Schutz für das Recht auch in dieser Beziehung ge-
währen soll, nach meinem Dafürhalten dieser Schutz nur
durch ein Gericht gewährt werden.“ Und der Abgeordnete
Braun bemerkte: „Gerade die Position 4 des Antrages, die
allerdings sehr schön flankiert ist von drei vorausgehenden
und drei nachfolgenden unschuldigen Positionen, scheint mir
aber eigentlich des Pudels Kern zu sein. Ich möchte nicht
die Hand dazu bieten, dass vermittelst dieser Position 4 etwa