Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

649.—

Nro.  54.

Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

Donnerstag,  den  21.  August  1828.

In  halt.  ,
RöuiglichsedettaratiomdiestaatsrechtlichenVerhältnissedesgräflichenHausesKönigseggsvlulendus
betreffend.

 

Königliche  Deklaratidon,
die  sigatsrechtlichen  Verhältnisse  des  gräflichen  Hauses  Königsegg-Aulendorf  betreffend.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg.

Thun  kund  und  fuͤgen  hiermit  zu  wissen,  daß,  nachdem  bei  Uns  der  Graf
Franz  von  Koͤnigsegg-Aulendorf  wegen  der  in  der  Beilage  bezeichneten,  in
Unserem  Koͤnigreiche  gelegenen  Vesitzungen,  unter  Berufung  auf  den  24.  Artibel  der
deutschen  Bundes-Abte,  um  Feststellung  seiner  staatsrechtlichen  Verhältnisse,  für  sich
und  sein  gräfliches  Haus,  nachgesucht  hat,  Wir,  nach  gepflogenen  Verhandlungen  mit
dem  bevollmächtigten  Abgeordneten  desselben  und  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen
Raths,  beschlossen  haben  und  verordnen,  daß  nachfolgende  Besiimmungen  den  bleibenden
  Rechtozustand  des  Grafen  bilden  sollen  :