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Nro. 54.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Donnerstag, den 21. August 1828.
In halt. ,
RöuiglichsedettaratiomdiestaatsrechtlichenVerhältnissedesgräflichenHausesKönigseggsvlulendus
betreffend.
Königliche Deklaratidon,
die sigatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Königsegg-Aulendorf betreffend.
Wilhelm,
don Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg.
Thun kund und fuͤgen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Uns der Graf
Franz von Koͤnigsegg-Aulendorf wegen der in der Beilage bezeichneten, in
Unserem Koͤnigreiche gelegenen Vesitzungen, unter Berufung auf den 24. Artibel der
deutschen Bundes-Abte, um Feststellung seiner staatsrechtlichen Verhältnisse, für sich
und sein gräfliches Haus, nachgesucht hat, Wir, nach gepflogenen Verhandlungen mit
dem bevollmächtigten Abgeordneten desselben und nach Anhörung Unseres Geheimen
Raths, beschlossen haben und verordnen, daß nachfolgende Besiimmungen den bleibenden
Rechtozustand des Grafen bilden sollen :