30 Sie #rrrrigist-ungaristze Monarchie (Februar 15. 16.)
in Rumänien nicht erlangt werden konnten, wurden alle rumän. Staatsangehörigen
innerhalb unserer Monarchie im Alter von 17 bis 55 Jahren
in das Internierungslager Katzenau bei Linz gebracht.
15. Febr. (Böhmen.) Sitzung des parlamentarischen Ausschufses
des Tschechischen Verbandes in Prag.
Der Ausschuß bemängelt die Bildung des gegenwärtigen Kabineus
wegen der Schwächung der tschech. Vertretung im Ministerium, woraus sich
schließen lasse, daß die Regierung beabsichtige, die national strittigen Fragen
während einer Lage zu lösen, in der das tschech. Volk keine Vertreter besitze,
die ein Gegengewicht gegen die ausgeprägten Persönlichkeiten der
deutschen Vertreter im Kabinett bilden können. Der Verbandsausschuß
fordert statt eines solchen Versuches, strittige nationale Fragen auf einseitige
Weise zu lösen, die Konzentration aller Kräfte zur Erfüllung der
militärischen Bedürfnisse für die Abwehr der feindlichen Uebermacht und
der dringendsten Lebensbedürfnisse der breiten Klassen sowie die baldigste
Einberufung des Parlaments.
16. Febr. Vizeadmiral Marimilian Njegovan wird zum
Flottenkommandanten, der bisherige Stellvertreter des Chefs der
Marinesektion Konteradmiral Karl Kailer v. Kaltenfels zum
Chef der Marinesektion ernannt.
Amtlich wird dazu mitgeteilt, daß der stets umfangreichere Wirkungskreis
eine Trennung der Aemter des Chefs der Marinesektion, des Kriegsministeriums
und des Flottenkommandanten als zweckmäßig erscheinen ließ.
Der Chef der Marinesektion des Kriegsministeriums mit dem Amtssitz in
Wien leitet dieses Amt selbständig, das wie bisher die höchste Behörde für alle
die maritime Wehrkraft der Monarchie angehenden Angelegenheiten bleibt.
Der dem Armeeoberkommando unmittelbar unterstellte Flottenkommandam
übt das Befehlsrecht in strategisch-taktischer Hinsicht aus.
16. Febr. Forderungen der deutsch-bürgerlichen Parteien.
Der vom Deutschen Nationalverbande und der Christlichsozialen
Vereinigung eingesetzte Vollzugsausschuß nimmt gemeinsome
Richtlinien an, die seitens des Präsidiums dem Ministerpräsidenten zur
Kenntnis gebracht werden.
Danach sind die Parteien bereit: 1. alle Kräste zusammenzufassen zur
Heilung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges, 2. an dem
Bündnis mit dem Deutschen Reich, das sich in der gegenwärtigen schweren
Zeit so sehr bewährt hat, festzuhalten, 3. demgemäß einen innigeren wirtschaftlichen
Zusammenschluß zwischen Oesterreich--Ungarn und Deutschland,
gegebenenfalls nach Maßgabe der wirtschaftlichen Entwicklung, die schrinweise
Ausgestaltung zu einem Zoll- und Handelsbündnis anzustreben, sowie
Handelsverträge gemeinsam mit dem Deutschen Reich mit dritten Staaten
abzuschließen und entsprechende Absatzgebiete sicherzustellen, 4. Aenderungen
der Verfassung, insoweit sie sich als notwendig erwiesen, zu erwirken, 5. den
Deutschen in Oesterreich jene Stellung zu sichern, die das Staatsinteresse
erfordert, 6. die Resorm der staatlichen Verwaltung durchzuführen, die
Selbstverwaltung der Länder und Gemeinden aufrechtzuerhalten, in Böhmen
die Kreiseinteilung ein zuführen und die deutschen Minderheiten in anderen
Kronländern unter gesetzlichen Schutz zu stellen, 7. bei der Durchführung
der Sonderstellung Galiziens darüber zu wachen, daß die erweiterte Autonomie
dieses Kronlandes nicht zu einer Lockerung des staatlichen Gefüges