Militär- Justiz. 7
Kapitel 11. Militär - Justiz.
1. Strafgesetzbuch für das Preussische Heer vom 3. April 1845.
A. Einleltung.
$. 1. Die Vorschrifien diesen Strafgesetzbuches finden auf alle Bersonen Anwendung,
weiche der Militir-Gerichtsbarkeit unterworfen sind. (cfr. sub C.$ 1
8. 2. Insoweit dieses Strafgesetsbuch, die Kriegsartikel und die Militärgesetse
überbanpt nichts anderes vorschreiben, verbleibt es bei den Vorschriften der allgemeinen
Landesgesetze und Verordnungen, bei deren Anwendung jedoch die militärischen
Dienstrerbältuisse besonders zu berücksichtigen sind,
$. 3. Disciplinar-Vergehen sind nach den darüber bestehenden besonderen Vorschriften
zu ahnden. (8. unten II., 2. Disciplinar-Bestrafung in der Armee.)
8. 4. Welche Personen zum Boldaten- und welche zum Beamtenstande gehören,
Ist in dem. diesem Gesetrbuche beigefügten Verzeichnisse angegeben, welches durch die
Allerh. K.-O. vom 17. Juli 1862, wie folgt, modificirt ist.
B. Mllitäör-Beamte.
Von den für das Bedürfniss der Armee und der Marine oder zu militärischen und
maritimen Zwecken angestellten, nicht zum Soldatenstande gehörigen Personen sind
nur die in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten ala Militär-Personen zu betrachten.
Dieselben zerfallen nach ihren Dienst- und Rangverhältnissen in 2 Klassen,
in:
1. obere, im Officier-Rang stehende,
9. untere Militär- und Marine-Beamte, beide theils ohne einen bestimmten Militär-Rang,
theils mit einem solchen.
I. Zu den oberen Militär- und Marine-Beamten gehören
1. ohne einen bestimmten Militäör-Rang:
bei der Armee:
a. Der General-Auditeur der Armee und die Räthe (Ober-Auditeure) des General-Anditoriats;
b. die Auditeore und Militär-Gerichts-Actaarien,
c, bei den Militär-Intendanturen:
aa. die Intendanten, Intendantur-Räthe und Assessoren,
bb. die Referendarien und Auskultatoren,
ec. die Sekretlire, Registratoren, Journalisten, Sekretariats- und Registratur-Assistenten,
4. der evangelische und der katholische Feldprobst der Armee und die Militär-Prediger,
so wia die katholischen Militäir-Geistlichen,
e. der Ober-Stabs- Apotheker und der Ober-Feld-Lazareth-Inspektor (letztere
Stelle beim Medicinal- Btabe er Armee ist neuerdings eingegangen),
f. der Plaukammer-Inspekto
g. der Inspektor des Festngr- Modellbauses in Berlin,
h. die Fortißkations-Sekre
i. die bei einzelnen Troppentheilen angestellten Stallmeister,
k die Zahlmeister,
1. Ausserdem im Kriege und während des mobilen Zustandes der Truppen: 1) die
oberen Beamten der Feldkriegskasse bis einschliesslich der Kassen-Assistenten;
2) die Oberdrucker der Metallographie; 3) die obern Feldmagaein-Beamten
bis einschliesslich der Magazin-Assistenten,; 4) die oberen Feldpost-Beamten,
bis incL der Feldpost-Secrstäre; 5) die oberen Feld-Telegraphen-Beamten;
#) die obern Feldlazareth-Beamten bis inel. der Sekretäre; 7) die
Apotheker in den Feldlazarethen.
bei der Marine:
&. Die Marine-Auditeure und Marine-Gerichts-Actuarien,
b. bei der Marine-Stations Intundantur:
aa. der Marine-Stations-Intendant uud die Marine Intendautur-Räthe und
Assessoren.
bb. die Marine-I d Ref: und Auskaultatoren,
cc. die Marine- Sekrelire Prem Sekretäre, Registratoren und Rendanten
eic-)