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von den Gesellschaften für ihre Zwecke erhobene Steuer ab-
geschafft (was bei der nordspanischen Eisenbahn einem Ver-
luste von 2,4 Millionen Pesetas jährlich gleichkommt), die Staats-
steuer dagegen beibehalten.
Im Jahre 1889 ergab die Fahrkartensteuer 6,6, die Fracht-
briefsteuer 3,2 Millionen Pesetas.
Auf Grund eines Beschlusses des Ministerrathes vom 16. Fe-
bruar 1894, der aber bis jetzt noch nicht Gesetzeskraft erlangt
hat!), ist folgende Einschreibgebühr bei Personenfahrkarten in
Aussicht genommen:
in der I. Kl. II. Kl, III. Kl.
von 30 25 10 Centimos bis zu 25 Kilometer
„05 50 15 “ von 26 bis 50 „
„150 100 20 „ 51 „ 100 „
250 150 20 „ 101 ,„ 150
”
„ 30800 über 150
ferner für jede Eilgutsendung 1 Peseta, für Frachtgut I. und
II. Klasse 0,40 Pesetas, für die anderen Klassen 0,10 Pesetas.
”
Niederlande.
In den Niederlanden wird für Frachtgebühren von 10 Holl.
Gulden oder mehr eine Gebühr von 0,05 Holl. Gulden per Fracht-
brief erhoben.
Rumänien.
In Rumänien gelangen an Stempelabgaben 50 Cts. pro
Frachtbrief und 10 Ots. pro Bezugsaviso zur Einhebung.
Serbien.
In Serbien gelangt ein Frachtbriefstempel von 10 Para
(10 Cents.) zur Einhebung.
Bulgarien.
Bei den Eisenbahnen in Bulgarien, sowie bei den auf bul-
garischem Gebiete gelegenen Linien der Orientalischen Eisen-
bahngesellschaft beträgt der Frachtbriefstempel 50 Stotinki
(50 Cents.).
) Kupka, im Archiv f. E. 1896, Heft 3.