Dritter Absehnitt.
Die Stellung der Transportsteuer
im Staatsbahnsysteme.
Der Einfluss des Eisenbahnwesens auf die Staatsfinanzen
ist im Laufe der Zeit sowohl beim Privatbahnsysteme als beim
Staatsbahnsysteme hervorgetreten. In Frankreich führte das
Ergebniss einer 20jährigen Finanzwirthschaft nach dem sogen.
Gesetze Francqueville bis Ende 1883 zu einer Gesammt-
forderung des Staates an die Bahnen mit nicht weniger als
673 Millionen Frances. In der Zeit 1884—1890 wurden weitere
869 Millionen Franes Garantiezuschüsse gezahlt und in Folge
der Ermässigung der Transportsteuer haben sich die Garantie-
zuschüsse, welche im Jahre 1891 54,7 Millionen Frances betragen
haben, im Jahre 1892 auf 88,8 Millionen Frances erhöht, und
belasten das Budget des Jahres 1895 mit 78,3 Millionen Francs.
In Oesterreich wurden bis zur Inauguration des Staatseisen-
bahnbetriebes ca. 160 Millionen und seitdem weitere 100 Mil-
lionen Gulden Garantievorschüsse geleistet. Die Summe, mit
welcher der Staatseisenbahnbetrieb das Budget belastet, wird
mit 20—25 Millionen Gulden jährlich berechnet. Ebenso werden
in Ungarn die Staatseinnahmen zu den Kosten des Staatseisen-
bahnbetriebes in bedeutendem Masse herangezogen, da die im
Staatsbahnnetze investirten 1000 Millionen z.B. pro1894 nur einen
Ueberschuss von 16,3 Millionen Gulden ergaben. In Russland
werden die bisher gewährten Garantievorschüsse einschliess-
lich der sonstigen Unterstützung der Eisenbahnen mit etwa
Sonnenschein, Eisenbahn -Transportsteuer. {