Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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keit entsprechend abgestuften und verschieden tarifirten Trans- 
portverkehrssteuer. So weit diese Aufgaben aber überhaupt 
steuertechnisch lösbar sind, ist Schall der Ansicht, dass die- 
selben durch die übrigen Steuern thatsächlich bereits gelöst 
erscheinen, so für den Transport ausländischer Produkte durch 
die Zölle, für den binnenländischen Verkehr mit einheimischen 
Erzeugnissen durch die sonstigen Aufwandsteuern, sei es während 
des Transportes mit Versand-, Einlage-, Thorsteuern, Ueber- 
gangssteuern. Denselben Gedankengang findet man in der 
Darstellung Heckel’s!), An und für sich, sagt er, sind allge- 
meine Transportsteuern zur möglichst gleichmässigen Verthei- 
lung der Steuerlast auf alle Bestandtheile des privatwirthschaft- 
lichen Vermögens gerechtfertigt. Die Durchführung einer der- 
artigen alle Typen des Volksvermögens oder mindestens die 
beweglichen unter ihnen erfassenden Auflage stösst jedoch auf 
eine Reihe zum Theile unüberwindlicher Schwierigkeiten. Um 
das Problem überhaupt zu fassen, wäre man genöthigt, den 
Geltungsbereich einzuschränken und nur den möglichst leicht 
erkennbaren und erfassbaren Theil des Transportverkehres ein- 
zubeziehen. 
Auf diese allgemeinen Bemerkungen beschränken sich 
Schall und Heckel, ohne dem spezifischen Charakter der 
Besteuerung des Eisenbahnverkehres näher zu treten, ja Schall, 
welcher ebenso wie Heckel die Transportsteuer nicht im Prin- 
zipe verwirft, sondern nur ihre Durchführung für schwierig hält, 
verliert das Wesen der Eisenbahnverkehrssteuer ganz aus dem 
Auge, wenn er diese Art der Besteuerung als eine „Personal- 
und Kopfsteuer in Verkehrssteuerform“ bezeichnet. Diese Auf- 
fassung konnte nur dadurch entstehen, dass man gewohnt war, 
die Transportsteuer im Eisenbahnverkehre als eine Fortsetzung 
der seit dem Beginne dieses Jahrhunderts in Frankreich und 
England für das öffentliche Fuhrwerk eingeführten Transport- 
steuer zu bezeichnen, welche bestimmt sei, den Entgang an 
Einnahmen aus den Posten zu ersetzen, während man es that- 
!) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, VI, S. 255 ff.
	        
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