Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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Die deutsche Finanzwissenschaft hat der historischen Auf- 
fassung der Transportsteuer keine grössere Beachtung ge- 
schenkt, sondern die Stellung derselben im Steuersysteme 
mehr nach ihrer Wirkung beziehungsweise nach den Ueber- 
wälzungsverhältnissen zu erfassen gesucht. In diesem Sinne 
wird die Transportsteuer von Schäffle und Eheberg als eine 
Abgabe vom Gebrauch bezeichnet, während Kaufmann die 
von Bilinski aufgestellte Theorie der Luxussteuern auch für 
die Transportsteuer im Eisenbahnverkehr in Anspruch nimmt. 
Roscher hält es für zweifelhaft, ob man die Transportsteuer 
zu den Gewerbe- oder zu den Verkehrssteuern rechnen soll, 
während Wagner der Ansicht ist, dass der wirkliche steuer- 
politische Charakter der Steuer mit nach der Antwort auf die 
schwer zu entscheidende Frage zu bestimmen sei, welche Rück- 
wirkung eine solche Steuer auf Verkehr, Tarife, Reinerträge hat. 
Auch Cohn, gegenwärtig einer der vornehmsten Vertreter 
des Prinzipes der Transportsteuer, hat noch in seinen Unter- 
suchungen über die englische Eisenbahnpolitik den ertrags- 
steuerartigen Charakter der englischen Passagiersteuer betont. 
Es sei unrichtig, sagte er, die Transportsteuer als eine Steuer 
auf die Beförderung zu bezeichnen, denn sie sei eine Steuer 
auf den Gewinn vom Eisenbahnmonopol?). 
Welches ist nun der eigentliche Sinn der Eisenbahntrans- 
portsteuer? 
Diese Steuer ist ihrem ganzen Wesen nach zu den Ver- 
kehrssteuern zu rechnen, in deren System sie vermöge der ihr 
eigenthümlichen Erhebungsform eine ganz bestimmte Stellung 
einnimmt. Das Prinzip der Steuer ist nicht nur eine Frage der 
Steuerpolitik, sondern dasselbe greift, wie wir später noch aus- 
führen werden, in ein wichtiges Gebiet der Verwaltung ein, 
!) In der Begründung mit welcher die ungarische Regierung den 
vom internationalen Standpunkt gegen die Transportsteuer im Donau- 
verkehre erhobenen Einwendungen entgegentrat, wurde gesagt, „dass 
nicht die Waare, sondern die Gebührenberechnung und der nach der- 
selben entfallende Gewinn beiAnwendung der Dampfkraftals 
Betriebsmotor besteuert werde.“
	        
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