Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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weshalb jede Begründung der Eisenbahntransportsteuer zu ihrem 
Ausgangspunkte die besondere Stellung nehmen muss, welche 
das Eisenbahnwesen im Staatshaushalte einnimmt. So wichtig 
die Ueberwälzungsverhältnisse für ein richtiges Ausmass in der 
Höhe der Steuer sein mögen, so tritt die Bedeutung dieser Ver- 
hältnisse, wenn man den steuerpolitischen Charakter der Eisen- 
bahntransportsteuer richtig erfassen will, zurück vor der That- 
sache, dass man es mit einer Steuer vom Eisenbahnrerkehr 
schlechtweg zu thun hat, dazu bestimmt, den Staat für die im 
Interesse des Eisenbahnwesens — welches in jedem Staate nur 
als ein einheitliches Ganzes gedacht werden kann — gebrachten 
Opfer zu entschädigen. 
Der Berechtigung einer Sonderstellung der Eisenbahnen 
im Steuerwesen im Sinne des Gedankenganges von Parieu, 
hat, wie schon früher ausgeführt wurde, auch Ad. Wagner 
anerkannt, der aber nur eine besondere Ertragsbesteuernng 
der Bahnen billigen zu können glaubt. Es kann jedoch nicht 
geleugnet werden, dass eine besondere Ertragsbesteuerung 
niemals die der Eisenbahntransportsteuer eigenthümliche Funk- 
tion zu erfüllen vermag, abgesehen davon, dass die im Rahmen 
des Ertragssteuersystems bewirkte Sonderstellung des Eisen- 
bahnwesens das reine Privatbahnsystem voraussetzt, also ein 
System, wo das Aktivsteuersubjekt nicht zugleich auch Unter- 
nehmer des Eisenbahnbetriebes ist. Nachdem aber gegenwärtig 
in vielen Staaten das gemischte System vorherrscht, kann eine 
grundsätzliche Lösung der Frage, wie der Eisenbahnverkehr 
am zweckmässigsten zu den Einnahmen des Staates herangezogen 
werden könnte, nur durch die Eisenbahntransportsteuer gelöst 
werden. 
Man unterscheidet zwei Arten von Transportsteuern: 
1. eine Transportsteuer, welche als Stempelabgabe von 
Urkunden, und zwar von Transportbegleitpapieren, Fracht- 
briefen, Aufgabsrecepissen etc. eingehoben wird. 
2. eine Transportsteuer (Eisenbahnsteuer), welche als Zu- 
schlag zu den Beförderungspreisen eingehoben wird und an 
letztere sich proportional anlehnt.
	        
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