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Bei der ersteren „des Masses und des Verhältnisses zu
der im Konsum jeder besonderen Waarengattung geoffenbarten
Leistungsfähigkeit“ (Schäffle) entbehrenden Abgabe trifft das
zu, was Stein von den Transportsteuern im Allgemeinen sagt:
Es lässt sich wissenschaftlich über diese Steuer gar nichts sagen,
als dass die Leichtigkeit, den Finanzen eine Einnahme zu er-
schliessen, jeden rationellen Grund einer solchen Besteuerung
ersetzen muss!). Kann diese ohne systematischen Plan mit
scheinbar gebührenartigem Charakter auftretende Abgabe aber
vom theoretischen Standpunkte nicht gebilligt werden, so ist
sie auch praktisch nicht leicht zu vertreten. Denn bewegt sich
die Stempelabgabe auf einem niedrigen Steuerfusse, so ist sie
ohne nennenswerthen finanziellen Erfolg, oder die Abgabe ist
höher, dann wirkt sie nicht nur belästigend, sondern direkt
schädlich.
Hingegen schmiegt sich die Transportsteuer, welche auch
als Eisenbahnsteuer bezeichnet wird, an den Beförderungspreis
an, welcher sich bei den Eisenbahnen zum Unterschied von
anderen Transportunternehmungen durch eine gewisse Bestän-
digkeit auszeichnet, wirkt nicht anders als eine Erhöhung des
Tarifes und bildet schliesslich einen Antheil des Staates an der
Bruttoeinnahme aus dem Eisenbahnverkehr. Gleichwohl sind
die Vorstellungen, welche man gewöhnlich mit der Eisenbahn-
steuer verknüpft, verschieden von denjenigen einer Tarifer-
höhung.
Gegen die Einführung einer Transportsteuer im Eisen-
bahnverkehre wird in der Regel eingewendet, dass sie eine
ungleiche Belastung zur Folge habe, indem sie den Tarif für
alle Waaren ohne Rücksicht auf den Werth der beförderten
Güter?) um einen fixen Procentsatz erhöht. Diese Einwendung
widerlegt sich auf den ersten Blick. Die Transportsteuer würde
eine ungleiche Belastung involviren, wenn ihre Grundlage eine
willkürliche wäre, wie es die fixe Transportsteuer von Ur-
) F.W.1, S. 215.
2) Siehe Leroy Beaulieua.a.O.
Sonnenschein, Eisenbahn -Transportsteuer. 2