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kunden ist. Die Grundlage der Eisenbahntransportsteuer ist
aber eine sich systematisch an den Tarif anschmiegende. Geht
man von der Annahme aus, dass ein bestimmter Tarif als solcher
den bestehenden volkswirthschaftlichen Bedürfnissen entspricht,
so wird die Transportsteuer hieran nicht viel ändern. Alle Ein-
wendungen, welche gegen die Transportsteuer erhoben werden,
können daher nicht das Prinzip derselben berühren, sondern
sie sind gegen das Tarifsystem gerichtet.
Auch die Einwendung, wonach die Transportsteuer eine un-
gleiche Belastung zur Folge haben müsse, wenn beim Bestande
des gemischten Systems die Tarife untereinander schon jetzt
wesentlich differiren, trifft nicht zu, nachdem ja durch die Trans-
portsteuer das differentielle Verhältniss nicht verschoben wird.
So wenig sich daher in der Theorie ein bestimmter Tarif
für alle Verhältnisse aufstellen lässt, ebensowenig ist die Theorie
im Stande, die Transportsteuer im Eisenbahnverkehre, wenn
sie das Prinzip derselben einmal als richtig anerkannt hat, zu
verwerfen, weil sich vielleicht in der Durchführung Schwierig-
keiten ergeben könnten. Ueberdies wird beim Bestande des
gemischten Systems die Transportsteuer für die Staatsverwal-
tung ein Mittel sein, um die von der Industrie mit Recht be-
klagten Nachtheile, welche aus der Ungleichheit des Tarifs
innerhalb eines und desselben Produktionsgebietes herrühren,
nach Thunlichkeit zu beseitigen.
Wenn es also feststeht, dass die Transportsteuer ihrem
ganzen Wesen nach einen Theil des Tarifes bildet, kann von
einer Schädigung der volkswirthschaftlichen Produktion inso-
lange nicht die Rede sein, als der gesammte Beförderungspreis
den Bedürfnissen derselben entgegenkommt, und insolange für
die Beförderung im Eisenbahnverkehr überhaupt eine Gebühr
zur Einhebung gelangt.
Vollständig klar wird aber die Wirkung der Transport-
steuer erst dann, wenn man die eigentliche Funktion derselben
in ihrem Verhältniss zum Tarif ins Auge fasst.
Hier haben wir zwei Fälle zu unterscheiden.
Entweder wird bei obrigkeitlicher Bestätigung der Tarife