Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

Gesetz vom 
$0. September 
1797, betreffend 
die Binführung 
einer 10 procen- 
tigen Proportio- 
nalabgabe für 
das öffentliche 
Fuhrwerk. 
Zweiter Abschnitt. 
Gesetzgebung. 
Frankreich. 
„Die Einführung der Transportsteuer bei den Eisenbahnen 
in Frankreich bildet ein eigenthümliches Beispiel des Waltens 
systematischen Sinnes in der französischen Steuergesetzgebung“ 
(Wagner). Die Transportsteuern sind in Frankreich in der Re- 
volutionsära entstanden und hervorgegangen aus den Verhält- 
nissen des Öffentlichen Fuhrwerkes. Zur Zeit der Revolution 
wurde der Personentransport, der bis dahin bald Gegenstand 
eines Regals, bald eines Privilegiums war, der Regie nationale 
übertragen. Als dieser Versuch misslang und die Personen- 
und Packetpost (ferme nationale des Messageries) im Kampfe 
gegen die Privatunternehmer von Fuhrwerken dem Fiskus nur 
Schaden zufügte, entschloss man sich, die Messagerien der 
Privatindustrie zu überlassen, gleichzeitig aber eine Steuer für 
den Personentransport (l’impöt sur les voitures publiques) ein- 
zuführen. „Pour remplir le vide que laissait dans le tresor de 
l’Etat l’aneantissement des revenus des messageries, et conci- 
lier avec cet interet celui de la surveillance que le gouverne- 
ment doit toujours exercer sur toutes les parties du service 
public, le corps legislatif rendit la loi du 9 vendemiaire an 
VL“!) „Um die Leere auszufüllen, welche dem Staatsschatze 
durch den Entgang der Einkünfte aus der Verpachtung der 
Posten erwuchs, und mit diesem Interesse jenes der Oberauf- 
sicht zu verbinden, welche die Regierung über alle Zweige des 
öffentlichen Dienstes auszuüben hat, schuf der gesetzgebende 
Körper das Gesetz vom 9. Vend&miaire VI (30. September 1797).“ 
1) D’Agar, Manuel des contributions indirectes 1817.
	        
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