Einschränkung
der Proportio-
nalabgabe auf
ein Drittel des
Tarifes.
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die 1Oprocentige Steuer nur von demjenigen Theile des Tarifes
berechnet werden könne, welcher den Transportdienst betrifft.
Diesem Standpunkte wurde thatsächlich durch das Gesetz vom
2. Juli 1838 Rechnung getragen und mit Berücksichtigung des
Umstandes, dass die erwähnte Zusammensetzung des Tarifes
nicht in allen Koncessionen durchgeführt war, festgestellt, dass
ein Drittel des Tarifes als Prix de transport anzusehen und die
1Oprocentige Steuer also nur von diesem Drittel einzuheben
sei. Der Ansicht Block’s!), dass diese Neuregelung der Steuer
ein Privileg für die Eisenbahnen bedeute, tritt Ad. Wagner’)
mit dem Bemerken entgegen, dass dieselbe nur dem Geiste
der bestehenden Steuer Rechnung getragen habe. Auch bei
A. Picard?) finden wir diese Auffassung vertreten, indem aus-
geführt wird: Der Zweck dieser Verfügungen war, die Eisen-
bahntransporte denselben Verfügungen zu unterwerfen wie die
Landtransporte, welch letzteren aber eine Belastung für Rech-
nung des Baues oder der Erhaltung der Strasse nicht auf-
erlegt ist.
Uns will scheinen, dass der Nachlass von zwei Drittel der
regelt. Die englischen Eisenbahnakte vom 8. Mai 1845 verpflichteten
im Art. 92 die Koncessionäre auf ihren Schienen Lokomotiven und
Wagen jeder anderen Gesellschaft verkehren zu lassen, und zwar
unter Voraussetzung der Bezahlung der hiefür festgesetzten Ent-
schädigung. Die gesetzlich fixirten Tarife unterschieden daher:
1. Peagegeld für die Benutzung der Linie durch einen Fracht-
führer, welcher eigene Betriebsmittel besitzt.
2. Zuschlagtaxe zum Pe&agegeld, wenn die Transporte mit Be-
triebsmitteln des Koncessionärs ausgeführt werden.
3. Taxe für die Beistellung der Zugkraft durch den Kon-
cessionär.
Der durch das Mitbenützungsrecht angestrebte Zweck wurde
später dadurch zu erreichen gesucht, dass die Konzession zum Baue
und Betrieb einer Bahnstrecke an zwei Gesellschaften übertragen
wurde (Siehe Röll’s Encyklopädie V. S. 2416, Kemman, Verkehr
Londons, Berlin 1892, S. 34).
) Diet. Art. voitures publ. Nr. 10.
2) a.a.0., S. 574,
%) Le Traite des chemins de fer, Paris 1887, Bd. II, 544 ff.