Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

— 40 — 
wesentliche Aenderung nicht zu verzeichnen. Hingegen war 
die Reform mit einer erheblichen Vermehrung der Ausgaben 
verbunden, was Colson zu der Bemerkung veranlasst, dass die 
Gesellschaften niemals ihre Zustimmung zu den Tarifreduk- 
tionen gegeben hätten, wenn die Konventionen vom Jahre 1883 
sie nicht ermächtigt hätten, die aus der Steigerung des Ver- 
kehres herrührenden Investitionsbedürfnisse auf das garantirte 
Baukonto zu stellen. 
Selbstverständlich finden die finanziellen Ergebnisse auch 
in der Verringerung der Abgaben ihren Ausdruck. 
Der Ertrag derselben belief sich im Jahre 1891 auf 96 
Millionen und wies eine jährliche Steigerung um ca. 3 Millionen 
auf. Er hätte also 1893 101 Million überschritten. Das Jahr 
1894 lieferte jedoch nur 54 Millionen Abgaben, also um nahe 
50 Millionen weniger. Colson kommt zu dem Schlusse, dass 
dieses Ergebniss geeignet sei die Annahme zu widerlegen, als 
ob eine Reduktion der Tarife ein Mittel wäre, um die Ein- 
nahmen zu heben. Am wenigsten sei dies beim Waarenverkehr 
der Fall, wo eine Steigerung thatsächlich nur dann eintritt, 
wenn es der Handel erfordert und wenn die Voraussetzungen 
für eine Zunahme der Produktion sonst vorhanden sind. 
Stempel Neben der Transportsteuer (l’impöt sur la grande vitesse) 
besteht in Frankreich für Eisenbahnempfangsscheine, welche 
den Frachtbrief ersetzen, eine eigene Stempelabgabe (le droit 
de timbre des recepisses). Diese: Abgabe beträgt 70 Centimes 
für jede Frachtgutsendung, 35 Centimes für jede Eilgutsendung, 
10 Centimes für Postpakete und Sendungen aller Art, welche 
durch die Tramways befördert werden. 
Das Ergebniss war im Jahre 1890 folgendes: 
35 Cent. 24,04 Millionen Fälle 8,41 Millionen Frances 
O0 527,79 „ 19,45 
27,86 
und erhöhte sich 1894 auf 33 Millionen. 
Ausdehnung und Ertrag erklären sich aus dem Prineip 
des obligatorischen Recepisses der Eisenbahnen, wenn kein 
Frachtbrief, was nicht gesetzlich ist, genommen wird. 
”
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.