Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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Im Allgemeinen ist esin Frankreich gestattet, Verträge pri- 
vatrechtlicher Natur mündlich oder schriftlich einzugehen, und 
wenn zur Öffentlichen Glaubwürdigkeit ein geschriebener Ver- 
trag beansprucht wird, hat die Verwaltung nur das Recht, zu 
prüfen, ob er auf einem gestempelten Papier ausgestellt ist. 
Die Eisenbahngesellschaften hingegen sind, zufolge des Finanz- 
gesetzes vom 13. Mai 1863 verpflichtet, dem Absender ein 
gestempeltes Recepisse zu verabfolgen, auch wenn er es nicht 
verlangt. 
Diese Bestimmung wird viel angefeindet. Man findet den 
Tarif besonders für Frachtgüter zu hoch, da die Sendungen, 
die weniger als 2 Frances Fracht bezahlen, 43 Procent sämmt- 
licher Bahnverfrachtungen, die Postpakete nicht inbegriffen, 
betragen. Im Jahre 1895 wurde eine Vorlage der Regierung 
angekündigt, nach welcher für Eilgüter sowohl wie für Fracht- 
güter ein Staffeltarif von 25 Cent. für Sendungen mit einer 
Fracht unter 2 Frances, vis 1 Frances 25 Cent. für solche, die 
über 50 Francs bezahlen, eingeführt werden sollte. Dieses Pro- 
jekt ist jedoch nicht zur Durchführung gelangt. 
In neuerer Zeit!) wird vorgeschlagen, die Stempelabgabe 
für Gepäcksaufgabescheine von 10 auf 50 Cent. zu erhöhen, 
was damit motivirt wird, dass Frankreich eines der wenigen 
Länder des Kontinents ist, wo dem Reisenden 30 Kilogramm 
Freigepäck gewährt wird, und in Folge dessen ein Reisender, 
der kein Gepäck mitbringt, der Eisenbahn denselben Preis be- 
zahlt, wie der, welcher solches bringt. Der Ertrag der Stempel- 
erhöhung soll zu Ende des ersten Betriebsjahres angelegt werden 
zur verhältnissmässigen Entlastung im nächsten Betriebsjahre 
vom Stempel von 70 Cent. für Frachtgüter unter 2 Francs Fracht, 
die 43 Procent des Gesammtverkehrs ausmachen?). 
") Journal des transports 1896, Nr. 9 und 11. 
®), In der Budgetdebatte des Jahres 1896 stellte M. Ducos, 
Deputirter von Vaucluse, einen Antrag wegen Besteuerung der 
Freikarten und Perronkarten. M. Habert meinte, es würde ge- 
nügen, wenn man eine statistische Gebühr einführen würde. Hierzu 
wäre zu bemerken, dass im Jahre 1895 bei den österreichischen
	        
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