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war; jetzt sollte das Maximum betragen 1 penny; die Differenz
zwischen dem früheren Durchschnitt und dem jetzigen Maxi-
mum betrug also nur 0,09 penny.
Das Zugeständniss von der Befreiung der Passagiersteuer
unter gewissen Voraussetzungen ist den Eisenbahnen einge-
räumt worden, weil diese behauptet hatten, es werde ihnen
ein Opfer mit diesen cheap trains zugemuthet. „So wenig
dieses Beispiel zu den mythologischen Vorstellungen von der
erleuchteten Ansicht des self-interest in England passt, und
so sehr es für die staatliche Bevormundung spricht, hat es
leider in finanzieller Hinsicht nur die Folgen einer Schädigung
des Staates zu Gunsten der Eisenbahngesellschaften nach sich
gezogen“!).
Das Gesetz vom Jahre 1844, beziehungsweise die in dem-
selben bedingungsweise vorgesehene Befreiung von der Passa-
giersteuer hatte langjährige Processe im Gefolge gehabt, in
welchen die Steuerbehörde vergeblich dem Wortlaute des Ge-
setzes von 1844 Geltung zu verschaffen suchte, der bestimmte,
dass die cheap trains auf jeder Station anhalten sollen, und
den Eisenbahngesellschaften die Wahl stellte, entweder alle
Züge mit III. Klasse auf jeder Station anhalten zu lassen oder
die Passagiersteuer zu entrichten.
Yorschlag, die Im Jahre 1870 legte der Schatzkanzler einen Entwurf
kunfk mit 1 Pro- vor, welcher den Streit um die Passagiersteuer in der Weise
sonen- und schlichten sollte, dass die Steuer in Hinkunft 1 Procent der
Güterverkehr .
estzusetzen. Gesammteinnahme aus dem Personen-. und Güterverkehre be-
tragen sollte.
Dieser Plan scheiterte an dem Widerstande der Gesell-
schaften. Am 17. März des genannten Jahres erschien eine
Deputation beim Schatzkanzler Sir Stafford Northeote. Ein Un-
terhausmitglied Mr. Leeman führte die Deputation mit der Be-
merkung ein, dass sie 500 Millionen Pf. Sterling Kapital in
Eisenbahnen repräsentire. Der acute Anlass der Beschwerde
sei das Ansinnen der Steuerbehörde, welche für die neuen
1) Cohn, II, S. 306.