Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

— 46 — 
hielten und die Verpflichtung dazu als eine Last ansahen. 
Jetzt aber habe sich der Verkehr III. Klasse so entwickelt, 
dass es das Interesse der Eisenbahngesellschaften geworden 
sei, weit grössere Fürsorge für die Beförderung dieser Klasse 
zu treffen, als es damals irgend in dem Sinne der Gesetzgeber 
lag. Und als zum Schlusse Sir Stafford Northeote die Herren 
fragte, was für eine andere Form der Steuer sie denn vorzu- 
schlagen gedächten, war die einstimmige Antwort, sie wollten 
überhaupt keine Steuer, worauf der Schatzkanzler die Depu- 
tation mit den Worten entliess: „Wenn wir die Steuer nicht 
beseitigen können, so müssen wir sie lassen, wie sie ist.“ 
Dispensation des Das formelle Hinderniss, welches in der Vorschrift des 
Handelsamtes . 2. . 
von dm Gesetzes von 1844 lag, es sollten diese Züge im Interesse des 
Anhalten der 
Züge in jeder Verkehres der kleinen Leute auf jeder Station anhalten, wurde 
durch eine Dispensation des Handelsamtes beseitigt — ein for- 
mell zwar gesetzlicher, aber materiell viel bekämpfter Schritt. 
Die Folge davon war, dass schon 1872 die Hälfte der Steuer 
dem Staate entging. In diesem Jahre betrug die Einnahme 
aus dem Passagiergelde in England 16,783.113 Pf., die Steuer 
aber nur 461,329 Pf., d. i. 2°/, Procent, weil der Verkehr Ill. Klasse 
allein 8,681.494 Pf. zu den Gesammteinnahmen beitrug und keine 
Steuer zahlte. Fühlbar machte sich der Umstand, dass die 
Midi zu dem wichtigen Schritte sich entschloss, die III. Wagen- 
klasse, die bis dahin nur den langsamer fahrenden Zügen bei- 
gegeben war, allen Zügen beizugeben, welchem Vorgehen 
später die anderen Bahnen gefolgt sind. Im Jahre 1875 ent- 
schloss sich die Midi sogar, die II. Klasse gänzlich abzuschaffen. 
Ob die Beibehaltung der II. Wagenklasse in besonderen Fällen 
ins Auge zu fassen ist, kann für eine Verwaltung dann in 
Frage kommen, wenn die für Fahrsätze über 1 penny für die 
englische Meile gesetzlich vorgeschriebene Staatssteuer von 
5 Procent der Einnahmen so beträchtlich wird, dass der aus 
der II. Klasse erzielte Gewinn den der III. Klasse kaum noch 
übersteigt. 
Kemmann führt hierfür folgendes Beispiel an!). 
!) Der Verkehr Londons, Berlin 1892.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.