Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

bh — 
richtet wird!). Dieser Umstand war vielleicht der äussere An- 
lass, dass diese Steuer in der Finanzwissenschaft als eine Er- 
tragsteuer vom Reinertrage der Eisenbahnunternehmungen be- 
ı) Im Jahre 1894 betrug bei den englischen Eisenbahnen 
das Reinerträgnis . . 31,3 Millionen Pfund 
die direkten Steuern 2,3 „ „ 
die Passagiersteuer . . 0,26 „ „ 
Der auffallend niedrige Steuerertrag erklärt sich daraus, dass 
die Eisenbahnen in England, abgesehen von der Passagiersteuer, 
nur für Steuern von lokalen Behörden herangezogen werden. Die 
Grundidee des englischen Gesetzes besteht darin, dass Jeder, welcher 
in einem Distrikte ein Gewerbe. betreibt (occupied in any district) 
einer Besteuerung für lokale Zwecke unterliegt, und zwar je nach 
dem jährlichen Ertrage seiner Beschäftigung. Dieser Ertrag wird 
als Jahresrente betrachtet, welche ein eventueller Pächter des be- 
treffenden Geschäftes für das Recht der Ausübung zahlen würde. 
In Schottland wird ein Eisenbahnunternehmen nach diesem Grund- 
satz als Ganzes einer Schätzung unterzogen und der so gewonnene 
jährliche Werth durch die Regierung officiell unter die verschie- 
denen Distrikte, welche die Eisenbahn durchzieht, aufgetheilt. In 
England jedoch wird der Werth des Unternehmens in jedem Distrikt 
besonders abgeschätzt. Es ist unnöthig zu erwähnen, dass es un- 
möglich ist, beispielsweise den Werth einer oder zweier Meilen der 
Hauptlinie der North Western z.B. im Kirchspiel Buckinghamshire und 
Warwickshire abzuschätzen. Nach 50 Jahren aber, in denen Hunderte 
von gesetzlichen Entscheidungen in dieser Richtung gefällt wurden, hat 
sich in der Praxis ein gewisser Massstab für diese Schätzungen her- 
ausgebildet. Eine eingehende Behandlung dieser Sache würde ganze 
Bändefüllen. Hinzugefügt mag werden, dass, obgleich Eisenbahngesell- 
schaften allen Steuern, welche für lokale Zwecke eingehoben werden, 
unterworfen sind, doch in gewisser Hinsicht, z.B. für sanitäre Zwecke 
sie nur ein Viertel des Betrages entrichten, mit welchem ein Haus 
von demselben jährlichen Ertrage besteuert würde. Von dieser all- 
gemeinen Regel giebt es jedoch sehr viele Ausnahmen. Wenn z.B. 
eine Eisenbahngesellschaft bei dem Parlamente um die Bewilligung 
des Expropriationsrechtes hinsichtlich eines grösseren Grundkom- 
plexes in London zum Zwecke der Erbauung einer neuen Station 
einkommt, so verlangen dann gewöhnlich die Londoner Lokalbe- 
hörden als Preis dafür, dass sie gegen das betreffende Projekt keinen 
Einwand erheben, die Aufnahme einer Klausel in den betreffenden 
Akt, welcher die Gesellschaft zur Entrichtung der vollen Steuer ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.