Diese war bei dem früheren hohen Agio von 20—25°/, weit grösse-
ren und weit höheren Gefahren ausgesetzt.“ Koloman Tisza
sagte: „Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, so wird be-
hauptet, dass er die Industrie, den Handel zu Grunde richten
werde; es wird gesagt, dass wir für unsere Eisenbahnen grosse
Opfer brachten und jetzt deren Früchte aufs Spiel setzen.
Wollen Sie doch die Sätze ansehen. Die Besteuerung für den
Lastverkehr ist so geringfügig, dass sie die Fracht für eine
Last, welche von einem Ende Ungarns bis zum anderen be-
fördert wird, höchstens um 2 Kreuzer per Centner erhöht, und
das wird den Verkehr nicht zu Grunde richten. Als der Handel
Ungarns am besten stand und die Eisenbahntransporte die
grösste Höhe erreicht haben, da waren die Gebühren für die
Personen und Frachten viel höher, als sie heute sind und trotz
der projektirten Steuer sein werden.“ Auf die Bemerkung
des Abgeordneten Simonyi, dass der Hinweis auf Frankreich
nicht zutreffend sei, da der Handel dort viel entwickelter
ist, erwiderte Szell: „Was die Berufung auf Frankreich
betrifft, so gebe ich der Hoffnung Ausdruck, dass, wie dort
auch bei uns die Besteuerung der Transporte den Verkehr
nicht schädigen werde.“ Eine gössere Diskussion führte der
Antrag Iranyi’s herbei, „die Passagiere vierter Wagenklasse
von der Steuer zu befreien, die Passagiere dritter Klasse
mit 10 oder 5 Procent und die erster oder zweiter Klasse mit
10 Procent zu besteuern. Endlich verlangte er, dass wie in
Frankreich auch hier, der Transit und Export von der Steuer
befreit werde. Dem gegenüber bemerkte Max Falk, „dass
ein dem Iranyi’schen ähnlicher Gedanke auch in Frankreich
ventilirt wurde. Es handelte sich um den Vorschlag, die Be-
steuerung auf die erste und zweite Wagenklasse zu beschrän-
ken, als im Jahre 1871 der Zuschlag von 10 Procent auf Per-
sonen- und Eilgütertransporte gelegt wurde. Dieser Vor-
schlag sei jedoch sofort fallen gelassen worden, nachdem es
sich gezeigt habe, dass die erste Klasse ohnehin nicht beson-
ders ins Gewicht falle, und eine Besteuerung der I. und
Il. Klasse unter Freilassung der dritten Klasse nur zur Folge