—_ 1 —
nahmen der Verkehrsanstalten auf Eilguttransport entfällt und
hiedurch zumeist Lebensmittel alterirt würden, wurde von einer
Erhöhung der Steuern abgesehen.
In Betreff des financiellen Ergebnisses der Steuerer-
höhung wurde angeführt: das dreijährige Ergebniss von 1883
bis 1885 zur Grundlage genommen, würde aus der Erhöhung im
Durchschnitt eine Mehreinnahme von ca. 1,2 Mill. Gulden
resultiren.
Im Laufe der parlamentarischen Berathung wurden die
Vorschläge der Regierung dahin abgeändert, dass die Trans-
portsteuer für Personen und Reisegepäck mit 18%,, für Eil-
güter mit 7%, und für Frachtgüter mit 5°, der Transportge-
bühren festgestellt wurde.
Die Transportsteuer wird in Ungarn so budgetirt, dass die
königlichen Staatsbahnen dieselbe direkt an die Staatskasse
abführen. Nachdem die Eisenbahnen in Ungarn zum weitaus
grössten Theile in denHänden des Staates sich befinden, so drängt
sich von selbst die Frage nach den Ursachen der Aufrechter-
haltung dieser Steuer auf. Liegt doch die Einwendung, dass
der durch die Transportsteuer beabsichtigte finanzielle Effekt
durch eine Tariferhöhung einfacher bewerkstelligtwerden könnte,
sehr nahe. Es muss nun dahingestellt bleiben, ob die Transport-
steuer in Ungarn nur deshalb aufrecht erhalten wird, weil
sie die Möglichkeit verleiht, die wenigen noch bestehenden Pri-
vatbahnen (Südbahn) zu einer erhöhten Steuerleistung heranzu-
ziehen, oder ob die Aufrechterhaltung dieser Steuerkategorie
vielleicht auf die später noch zu berührenden prinzipiellen Er-
wägungen zurückzuführen ist, welche sich mit den der Trans-
portsteuer auch im Rahmen des Staatsbahnsystems zukommen-
den Funktionen beschäftigen werden.
Nachstehend folgt der Wortlaut der einschlägigen gesetz-
lichen Bestimmungen: