Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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nahmen der Verkehrsanstalten auf Eilguttransport entfällt und 
hiedurch zumeist Lebensmittel alterirt würden, wurde von einer 
Erhöhung der Steuern abgesehen. 
In Betreff des financiellen Ergebnisses der Steuerer- 
höhung wurde angeführt: das dreijährige Ergebniss von 1883 
bis 1885 zur Grundlage genommen, würde aus der Erhöhung im 
Durchschnitt eine Mehreinnahme von ca. 1,2 Mill. Gulden 
resultiren. 
Im Laufe der parlamentarischen Berathung wurden die 
Vorschläge der Regierung dahin abgeändert, dass die Trans- 
portsteuer für Personen und Reisegepäck mit 18%,, für Eil- 
güter mit 7%, und für Frachtgüter mit 5°, der Transportge- 
bühren festgestellt wurde. 
Die Transportsteuer wird in Ungarn so budgetirt, dass die 
königlichen Staatsbahnen dieselbe direkt an die Staatskasse 
abführen. Nachdem die Eisenbahnen in Ungarn zum weitaus 
grössten Theile in denHänden des Staates sich befinden, so drängt 
sich von selbst die Frage nach den Ursachen der Aufrechter- 
haltung dieser Steuer auf. Liegt doch die Einwendung, dass 
der durch die Transportsteuer beabsichtigte finanzielle Effekt 
durch eine Tariferhöhung einfacher bewerkstelligtwerden könnte, 
sehr nahe. Es muss nun dahingestellt bleiben, ob die Transport- 
steuer in Ungarn nur deshalb aufrecht erhalten wird, weil 
sie die Möglichkeit verleiht, die wenigen noch bestehenden Pri- 
vatbahnen (Südbahn) zu einer erhöhten Steuerleistung heranzu- 
ziehen, oder ob die Aufrechterhaltung dieser Steuerkategorie 
vielleicht auf die später noch zu berührenden prinzipiellen Er- 
wägungen zurückzuführen ist, welche sich mit den der Trans- 
portsteuer auch im Rahmen des Staatsbahnsystems zukommen- 
den Funktionen beschäftigen werden. 
Nachstehend folgt der Wortlaut der einschlägigen gesetz- 
lichen Bestimmungen:
	        
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