Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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durch das Bedürfniss des Staates und, aber nur zum Theile, 
durch die Leichtigkeit, mit der sie getragen wird, erklärt 
werden.“!) 
Diese Auffassung Stein’s ist in den späteren Unter- 
suchungen über die Verkehrssteuern auf ernstlichen Wider- 
spruch gestossen, namentlich bei Adolf Wagner, der übrigens 
anerkennt, dass Stein’s Auffassung den Ausgangspunkt für 
die neue, tiefere und klarere Behandlung der Verkehrssteuern 
gebildet hat. 
Wagner?) erblickt die allgemeine Begründung der Ver- 
kehrssteuern darin, dass man diese Steuern als richtige Kon- 
sequenzen aus den obersten volkswirthschaftlichen und Ge- 
rechtigkeitsprinzipien für die Einrichtung und Vertheilung der 
Steuern bei einer bestimmten Gestaltung des wirthschaftlichen 
Verkehres und daraus hervorgehender Gestaltung des indi- 
viduellen Erwerbes nachweist und sie aus der Beschaffenheit 
des gesammten Steuersystemes als dessen nothwendige Er- 
gänzungen und Ersatzmittel ableitet. 
Die Einwendung Stein’s, dass jede Verkehrssteuer eine 
Doppelbesteuerung nach sich ziehe, wird in zutreffender Weise 
von Hausmann?°) widerlegt, welcher sagt: „In Frage kann 
nicht kommen, ob jeder Verkehrsakt einen „Erwerb“, sondern 
ein steuerpflichtiges Einkommen abwirft. Dies ist be- 
kanntlich nicht immer der Fall. Da nun diejenigen Verkehrs- 
akte, welche kein steuerpflichtiges Einkommen abwerfen, nicht 
besteuert werden, diejenigen, welche Verluste verursachen, 
sogar von dem Gewinne aus anderen Verkehrsakten in Abzug 
gebracht werden können, kann von einer .Doppelbesteuerung 
nicht die Rede sein.“ 
Hingegen kann nicht geleugnet werden, dass mancher Ver- 
kehrsakt an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, welche 
eine besondere Besteuerung unter Umständen als gerechtfertigt 
erscheinen lassen können, 
»F.W.IL 2, S. 212. 
2») F. W. I, S. 556. 
3) Verkehrssteuern, Berlin 1894.
	        
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