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portefeuille inne hatte, trug sich mit dem Gedanken, dem Ab-
geordnetenhause ein breit angelegtes wirthschaftliches Pro-
gramm vorzulegen, welches jedoch die Bedeckung des Aus-
falls im Staatseisenbahnbetriebe zur Voraussetzung hatte. Zu
diesem Zwecke wurde die Einführung einer Transportsteuer
ins Auge gefasst, aus deren Einnahmen die Tauernbahn, die
Karawankenbahn, der Donau-Oder-Kanal sichergestellt und
endlich die Regelung der Beamtengehalte durchgeführt werden
sollte. Es blieb kein Geheimniss, dass die Regierung bereits
einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hatte, welchem ein Satz von
10 Procent für Personen und Gepäck, 7 Procent für Eilgüter und
5 Procent für die Frachtgüter zu Grunde lag. Der finanzielle
Effekt aus der Durchführung dieses Gesetzes war auf Grund
der Eisenbahneinnahme des Jahres 1891 mit ca. 15 Millionen
Gulden jährlich veranschlagt worden. Während der Plan der
Regierung in den parlamentarischen Kreisen mit einem gewissen
Interesse aufgenommen wurde, begegnete derselbe, wie nicht
anders zu erwarten war, dem lebhaften Widerspruche seitens
der Interessentenkreise. Die Handelskammern, an ihrer Spitze
die von Wien, sprachen sich mit Entschiedenheit gegen das Pro-
jekt aus. Die Wiener Kammer sagte, sie könne sich ihrer
Pflicht nicht entziehen, ihre Stimme zu erheben, um vor einem
Schritte zu warnen, dessen Folgen sich für die Entwicklung
desGesammtverkehrsschädigend undhemmend erweisen müssten.
„Die Steuer, deren finanzwissenschaftlicher Charakter selbst
unklar sei, scheine wirthschaftlich der Existenzberechtigung zu
entbehren.“ Auch Erwägungen internationaler Natur wurden
gegen die Transportsteuer vorgebracht und des weiteren aus-
geführt: „Die Transportsteuer wirke beim Importe theils wie
ein Schutzzoll, theils wie ein Finanzzoll; umgekehrt erschwere
die Transportsteuer auch unseren Export, indem sie auf die
weiteren Distanzen, auf welche bereits eine grössere Fracht
besteht, noch drückender wirken müsse, als auf den kürzeren
Bahnverkehr.“ Man wird zugeben müssen, dass jedes einzelne
dieser Argumente nicht sowohl gegen die Transportsteuer als
gegen eine Tariferhöhung üherhaupt hätte angeführt werden