Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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portefeuille inne hatte, trug sich mit dem Gedanken, dem Ab- 
geordnetenhause ein breit angelegtes wirthschaftliches Pro- 
gramm vorzulegen, welches jedoch die Bedeckung des Aus- 
falls im Staatseisenbahnbetriebe zur Voraussetzung hatte. Zu 
diesem Zwecke wurde die Einführung einer Transportsteuer 
ins Auge gefasst, aus deren Einnahmen die Tauernbahn, die 
Karawankenbahn, der Donau-Oder-Kanal sichergestellt und 
endlich die Regelung der Beamtengehalte durchgeführt werden 
sollte. Es blieb kein Geheimniss, dass die Regierung bereits 
einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hatte, welchem ein Satz von 
10 Procent für Personen und Gepäck, 7 Procent für Eilgüter und 
5 Procent für die Frachtgüter zu Grunde lag. Der finanzielle 
Effekt aus der Durchführung dieses Gesetzes war auf Grund 
der Eisenbahneinnahme des Jahres 1891 mit ca. 15 Millionen 
Gulden jährlich veranschlagt worden. Während der Plan der 
Regierung in den parlamentarischen Kreisen mit einem gewissen 
Interesse aufgenommen wurde, begegnete derselbe, wie nicht 
anders zu erwarten war, dem lebhaften Widerspruche seitens 
der Interessentenkreise. Die Handelskammern, an ihrer Spitze 
die von Wien, sprachen sich mit Entschiedenheit gegen das Pro- 
jekt aus. Die Wiener Kammer sagte, sie könne sich ihrer 
Pflicht nicht entziehen, ihre Stimme zu erheben, um vor einem 
Schritte zu warnen, dessen Folgen sich für die Entwicklung 
desGesammtverkehrsschädigend undhemmend erweisen müssten. 
„Die Steuer, deren finanzwissenschaftlicher Charakter selbst 
unklar sei, scheine wirthschaftlich der Existenzberechtigung zu 
entbehren.“ Auch Erwägungen internationaler Natur wurden 
gegen die Transportsteuer vorgebracht und des weiteren aus- 
geführt: „Die Transportsteuer wirke beim Importe theils wie 
ein Schutzzoll, theils wie ein Finanzzoll; umgekehrt erschwere 
die Transportsteuer auch unseren Export, indem sie auf die 
weiteren Distanzen, auf welche bereits eine grössere Fracht 
besteht, noch drückender wirken müsse, als auf den kürzeren 
Bahnverkehr.“ Man wird zugeben müssen, dass jedes einzelne 
dieser Argumente nicht sowohl gegen die Transportsteuer als 
gegen eine Tariferhöhung üherhaupt hätte angeführt werden
	        
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