Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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gebührenfrei (Tarifpost 48, lit. b, des Gesetzes vom 13. December 
1862, R.G. Bl. No. 89). 
Als der Kreuzer-Zonen-Tarif bei den k. k. Staatsbahnen im 
Jahre 1890 eingeführt wurde, ist der Fahrkartenstempel in den 
Tarif einbezogen worden also nicht besonders zur Einhebung 
gelangt, während die Staatsbahnen den entfallenden Betrag an 
die Staatskasse aus Eigenem abgeführt haben. Im Oktober 
1892 wurde der Kreuzer-Zonen-Tarif um den Stempel erhöht, 
somit der Stempel vom Publikum wieder eingehoben, was ca. 
500,000 fl. jährlich betrug. Bei dem im September 1895 einge- 
führten erhöhten Personentarif ist der Stempel inbegriffen. 
Stempel für Frachtbriefe. 
A. Gebührenstempel zu 5 kr. 
Gesetz 13. Dez. 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, T.-P. 101, I, A, b. Fracht 
briefe und die Duplikate derselben, wenn sie ausser dem Verzeich- 
nisse der versendeten Güter und dem mit dem Fuhrmanne, Fracht- 
führer oder Schiffer geschlossenen Lohn- oder Miethverirage und 
der Versicherung (Assekuranz) keine der skalamässigen Gebühr 
unterliegenden Bestimmungen enthalten, von jedem Bogen 5 kr. 
B. Gebührenstempel zu 1 kr. 
Gesetz 29. Febr. 1864, R.-G.-Bl. Nr. 20, $ 14. Frachtbriefe über 
Sendungen, welche nicht durch die Postanstalten in dem Umkreis 
von 5 Meilen des Standortes des Aufgebers erfolgen, werden, statt 
der in der Post 101, I, A, b, der durch das Gesetz vom 13. Dez. 1862 
geänderten Tarifbestimmungen festgesetzten Gebühr von 5 kr. von 
jedem Stücke, der Gebühr von 1 kr. zugewiesen. 
H.-M.-E. 30. Jan. 1884, Z. 461. .Die Bahnen werden hiermit in 
die Kenntniss gesetzt, dass das F.-M. in Absicht auf die Stempel- 
behandlung der Frachtbriefe im Sinne des Gesetzes vom 31. März 
1875, R.-G.-Bl. Nr.62, unterm 2. Jan. 1884, Z. 39484 ex 1883 (F.-M.-V.-Bl. 
Nr.3 ex 1884) angeordnet hat, dass die im $ 14 des Gesetzes vom 
29. Febr. 1864, R.-G.-Bl. Nr. 20, für die Verwendung des Frachtbrief- 
stempels von 1 kr. festgesetzte Entfernung von 5 Meilen gleich 
38 km. der zürückgelegten Strecke anzunehmen ist.
	        
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