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Unterschriebene an seinen Rechten nichts schaden solle, weil
er unpaͤßlich gewesen und nicht recht habe nachdenken koͤnnen.
Wegen jener Verguͤtungen, die dem Pabst, um ihn uͤber den
Verlust seiner Usurpationen zu troͤsten, versprochen waren,
schickt Nikolaus V., der Nachfolger Eugens, eine Gesandtschaft
nach Deutschland, welche mit Kabalen, die jenen ersten
nicht unaͤhnlich waren, endlich im Jahr 4448 jene berühmten
Aschaffenburger Konkordate zu Stande bringen, daß
also. die ganzen Konkordate Deutschlands aus der Acceptation
der Baseler Dekrete bestehen, so wie sie durch jene Aschaffenburger
Konvention modificirt wurden. Hätten nicht die Mainzer
Räthe 2000 fl. angenommen, so würden die Dekrete des
Baseler Konciliums in Deutschland ohne alle Einschränkung
angenommen worden seyn, keine Reservationen und päbstlichen
Mandate würden jemals weiter gegolten haben, von dieser
Jeit an wären keine Annaten weiter bezahlt worden, auch
mit den Appellationen würde es einen ganz andern Gang
genommen haben. «
DieseAschaffenbnkgerKonkotdakevomJahkeiMssind
also, wie die ganze Geschichte ihrer Entstehung beweist:
a) ordentliche Verträge und keine Privilegien, welche der
Pabst dem deutschen Kaiser aus besonderer Gnade ertheilte.
Sogar kein Privilegium des Pabstes fuͤr die deutsche Kirche,
daß es vielmehr Privilegien der deutschen Kirche für den
Pabst sind. Denn die deutsche Kirche hat durch dieselben
keine Rechte gewonnen, sondern Rechte verloren, keinen Vortheil
vom Pabste erhalten, sondern dem Pabste Vortheile
eingeräumt. Sind aber die Konkordate ordentliche Verträge,
so bängt auch ihre Erklärung gar nicht bloß vom Pabste ab,
sondern wie die Erklärung eines jeden Vertrags von beiden
Theilen, und die Stimme der deutschen Kirche muß bei dieser