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kein Ritter aufgefordert, sein Protokoll zu unterschreiben, ein
Protokoll, worauf doch Leben und Tod beruhte, Unschuld oder
tiefe Verabscheuung eines ganzen Ordens. Dieß ging so weit,
daß, wie man einmal dem Grohmeister vorlas, was er in
Paris gestanden haben sollte, er sich von Allem nichts mehr
erinnern konnte, und angab, wenn nicht päbstliche Legaten
das Protokoll geführt hätten, müßte er sie der schändlichsten
Lägen strafen. Das hieß, in's Deutsche übersetzt: man hat
nicht geglaubt, daß die päbstlichen Legaten die Schurken seyen,
die sie wirklich waren. Es wurde gar kein Unterschied unter
den Zeugen gemacht. Man hätte sorgfältig unterscheiden sollen,
Zeugen außer dem Orden und Zeugen in dem Orden.
Jeugen außer dem Orden sind lauter Zeugen auf's Hörensagen,
denn das Capitel ward bei verschlossenen Thüren gehalten.
Es sind also Zeugen durch's Schlüsselloch, die es aus
der dritten, vierten Hand haben konnten. Auch bei den Zeugen
vom Orden selbst hätte man sollen unterscheiden: Ritter
und Knappen. Der Knappe gehörte nicht so ganz zum Orden,
doch konnte er mehr vom Orden wissen, als jeder Andere
außer dem Orden. Man hätte sich billig an solche Personen
halten müssen, die ehemals in dem Orden gewesen waren,
und austraten, etwa in einen andern Orden gingen. Ein Fall
von der Art war wirklich da, ein trefflicher französischer Ritter
war in den Karthäuser-Orden getreten, und soll nachher
sich wieder zum Tempelherrn-Orden gewandt haben. Doch
dieß letzte wird bezweifelt. Auf diesen berief sich der Großmeister,
er verlangte, man sollte ihn hören. Seinem Verlangen
wurde nicht entsprochen.
Wenn man aber vollends die Punkte liest, welche die
Unklage der Tempelheren ausmachen, so weiß man
nicht, ob der Pabst und der König ihr Zeiralter zum Besten
gehabt haben. Sie sind so auffallend, daß der letzte